Lebensmittelpunkt im Alter frei wählen
Viele Ausländer entscheiden sich, ihren Ruhestand in ihren Herkunftsländern zu verbringen. Jahrzehntelang haben sich auf Grundlage ihrer Niederlassungserlaubnis in Deutschland gearbeitet und in das Sozialversicherungssystem eingezahlt. Sie wollen ihren Lebensmittelpunkt im Alter frei wählen, ihre Niederlassungserlaubnis jedoch aufgrund ihrer Verbundenheit zu Deutschland, z.B. zum Besuch von Familie und Verwandten, erhalten.
Ausländische Staatsbürger mit Rentenanspruch beziehen nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung nur eine durchschnittliche Rente von etwa 450€ pro Monat (Zahlen 2015). Hiermit können sie in fast allen Fällen ihren Lebensunterhalt alleine nicht sichern. Da diese Gruppe ihre Niederlassungserlaubnis bei längeren Aufenthalten in den Heimatländern nicht verlieren möchten, sind sie gezwungen ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland zu wählen. Dies bedeutet, dass sie in Deutschland vergleichsweise hohe Mieten und Lebenshaltungskosten tragen müssen und deshalb zusätzlich auf den Bezug von Sozialleistungen angewiesen sind. Eine Änderung der Regelung käme folglich auch dem deutschen Staat zu Gute, da sie mit einer Entlastung der staatlichen Sozialhilfe einhergeht.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Anpassung des §51 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz. Ausländische Staatsbürger im Rentenalter, die in Deutschland keinen gesicherten Lebensunterhalt haben, sollen die Möglichkeit erhalten, die Bundesrepublik für einen unbegrenzten Zeitraum zu verlassen, ohne dass ihre Niederlassungserlaubnis davon berührt wird.