Die verschiedenen Systeme der Kranken- und Pflegeversicherung sind in eine Bürgerversicherung umzuwandeln. Die Mitversicherung der Kinder muss wie bisher weiterhin kostenfrei sein, ebenso für Pflegende, die Menschen ab dem Pflegegrad der Stufe 3 versorgen.
Die Gesundheits- und Pflegesysteme müssen solidarisch finanziert werden. Ungleich-behandlung und hohe, privat zu zahlende Beiträge, vor allem für alte und kranke Menschen, müssen durch eine einheitliche Bürgerversicherung abgeschafft werden. Zusatz-leistungen (u.a. Chefarztbehandlung und Einzelzimmer) können weiterhin privat abgesichert werden. Als Bemessungsgrundlage müssen alle Einkunftsarten, wie Einkommen und Honorare der Selbständigen, Bezüge der Beamten, Diäten und Kapitalerträge gelten.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist zu erhöhen.