Wir fordern die Schaffung eines Gesetzes auf Grundlage von Art. 15 GG durch die Die Städte, der Freistaat und der Bund setzen sich in ihrer Rolle als Gesellschafterin der Flughafengesellschaften München und Nürnberg für eine Anhebung der Start und Landegebühren für Kurzstreckenflüge (<1.000km) ein. Hierbei soll das Passagierentgelt mindestens verdreifacht werden.”.
Für den Fall, dass das Flugaufkommen durch diese Maßnahme – es ist eine Preissteigerung gegenüber den Kunden zu erwarten – nicht reduziert werden kann, werden die Mehreinnahmen den Gesellschaftern zur Finanzierung des Ausbaus des Öffentlichen Personenverkehrs zur Verfügung gestellt.
Dadurch findet ein sozialer Ausgleich für einkommensschwache Haushalte statt: nicht nur Flugtickets werden teurer, sondern auch Bahn- und ÖPNV-Tickets können im selben Zug günstiger angeboten werden.
Darüber hinaus setzen sich die Städte, der Freistaat und der Bund in der Flughafengesellschaften für eine Streichung der Subventionen gegenüber Fluggesellschaften aus. Unabhängig davon stehen wir zur Forderung des Verbots und der Abschaffung von Kurzstreckenflügen.