M2 Keine kalte Kommunalisierung der Integrationskosten – Bundesmittel an bayerische Kommunen weiterleiten!

Wir fordern eine Weiterleitung der bisher für die Integration von geflüchteten Menschen zur Verfügung gestellten Bundesmittel an die bayerischen Kommunen.

Des Weiteren bitten wir die Mitglieder der SPD-Fraktionen im Deutschen Bundestag und im Bayerischen Landtag, sich für eine weitere Entlastung der Kommunen von den Integrationskosten einzusetzen.

Künftig sollen vom Bund zur Verfügung gestellte Mittel den Kommunen ohne Verzug weitergeleitet werden. Der Umweg über die Länderebene soll nach Möglichkeit vermieden werden und eine direkte Zuteilung erfolgen.

Begründung:

Die Integration der zu uns geflüchteten Frauen, Männer und Kinder ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu deren Gelingen jede politische Ebene einen ihren Fähigkeiten und ihrer Verantwortung entsprechenden Beitrag leisten muss.

Die bayerischen Städte und Gemeinden und Bezirke leisten einen entscheidenden Beitrag, um den Integrationsprozess der neu Zugewanderten erfolgreich zu gestalten, der weit über die reine Unterbringung hinausgeht.

Sie unternehmen immense Anstrengungen bei der Schaffung von Wohnraum, Bildungs- und Kinderbetreuungsinfrastruktur, bei der Arbeitsmarktintegration und der Bereitstellung von Freizeitmöglichkeiten. In den Jahren 2015 und 2016 haben sie in großem Umfang Personal eingestellt und sind finanziell in Vorleistung gegangen.

Verhandlungen zwischen Bund und Ländern hatten zum Ergebnis, dass der Bund für die Jahre 2016 bis 2018 die flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft übernimmt, die insgesamt mit 2,6 Milliarden Euro veranschlagt sind. Dazu kommen 2017 und 2018 jeweils 500 Millionen Euro für den Wohnungsbau.

Für diese Folgekosten bei der Integration von Flüchtlingen stellt die Bundesregierung den Ländern und Kommunen, in Form einer jährlichen Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro, von 2016 bis 2018 insgesamt sechs Milliarden Euro zur Verfügung.

Für die Weiterverteilung an die Städte, Gemeinden und Landkreise sind die Länder zuständig. Die bayerische Staatsregierung weigert sich jedoch bisher, den Kommunen zu geben, was ihnen zusteht.

Die kommunalen Spitzenverbände haben der Staatsregierung auf deren Bitte hin bereits vor mehreren Monaten eine umfassende Aufstellung der kommunalen Integrationskosten vorgelegt, die allerdings bis heute nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Die Präsidenten von Städte- und Gemeindetag, Dr. Ulrich Maly und Uwe Brandl, fordern nachdrücklich eine direkte Weiterleitung eines Teils des Bundeszuschusses an die Städte und Gemeinden und warnen vor einem drohenden Verlust der Handlungsfähigkeit der bayerischen Kommunen. So betonte Gemeindetagspräsident Brandl in einem gemeinsamen Pressestatement Anfang Januar: „Wir merken jetzt, dass das, was wir an Mitteln bekommen haben, bei Weitem nicht ausreicht, um die Kosten der Integration zu stemmen (…) Wenn nicht künftig Bundesmittel direkt an die Städte und Gemeinden durchgereicht werden, dann wird es mit der Integration schwierig“ (siehe: http://www.sueddeutsche.de/bayern/nuernberg-kommunen-wollen-mehr-geld-fuer-integration-1.3319326, 03.01.2017)

Die SPD Nürnberg unterstützt unseren Oberbürgermeister und unsere Abgeordneten im bayerischen Landtag bei ihrem beharrlichen Einsatz dafür, die Kommunalisierung der Integrationskosten zu beenden und die Kommunen in angemessener Höhe an den für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Bundesmitteln zu beteiligen. Geld, das von den Kommunen für die Folgekosten bei der Integration von Flüchtlingen dringend benötigt wird, darf ihnen von der bayerischen CSU-Staatsregierung nicht länger vorenthalten werden. Durch das Bayerische Integrationsgesetz werden den Kommunen zusätzliche, mit Kosten verbundene Aufgaben übertragen. Finanzierungszusagen für diese Kosten hat die Staatsregierung bisher ebenfalls nicht gegeben.

Zudem halten wir es für unerlässlich, auf Bundesebene nachdrücklich für eine weitere finanzielle Unterstützung der bayerischen Kommunen bei der Bewältigung der Integrationsaufgaben zu werben.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern eine Weiterleitung der bisher für die Integration von geflüchteten Menschen zur Verfügung gestellten Bundesmittel an die bayerischen Kommunen.

Des Weiteren bitten wir die Mitglieder der SPD-Fraktionen im Deutschen Bundestag und im Bayerischen Landtag, sich für eine weitere Entlastung der Kommunen von den Integrationskosten einzusetzen.

Künftig sollen vom Bund zur Verfügung gestellte Mittel den Kommunen ohne Verzug weitergeleitet werden. Der Umweg über die Länderebene soll nach Möglichkeit vermieden werden und eine direkte Zuteilung erfolgen.

Beschluss-PDF: