S11 Helfen statt Posten!

Die oben genannten Gremien werden dazu aufgefordert sich für die Einführung eines jährlichen, verpflichtenden Erste-Hilfe-Kurs für alle Schüler*innen der 9.Jahrgangstufe in allen Schularten einzusetzen.

Begründung:

Der Erste Hilfe Grundlehrgang ist das Fundament der Ersten Hilfe; das Erkennen und Einschätzen von Gefahren und die Durchführung der richtigen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Wiederbelebung, sollte jeder Bürger und jede Bürgerin beherrschen. Seit der Abschaffung der Wehrpflicht, in dem so einem Kurs enthalten war, kommt die Jugend nur noch höchstens bei der Führerscheinprüfung mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen in Kontakt. Dieser wird jedoch nicht von allen Personen gemacht, gerade in den Städten entscheiden sich immer mehr junge Menschen zunächst keinen Führerschein zu machen. Nehmen wir die Situation, in der Wiederbelebungsmaßnahmen erforderlich sind, durch den rechtzeitigen Beginn könnte ein hoher Prozentsatz der Notfallpatienten gerettet werden, wenn damit innerhalb von fünf Minuten nach dem Notfall begonnen wird. Beim Überschreiten dieses engen Zeitraums können nur noch sieben Prozent der Patienten erfolgreich reanimiert werden. Die Ausbildung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen kann eine Ausbildung in Erster Hilfe nicht ersetzen. Sie vermittelt – in acht Unterrichtsstunden – nur die wichtigsten Sofortmaßnahmen und auch die bei Unfällen im Straßenverkehr. Daher plädieren wir für einen vollwertigen Erste-Hilfe-Kurs. Es ist notwendig, um im Notfall richtig und schnell handeln zu können, einen solchen Kurs gemacht zu haben.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch S8