S17 Häusliche Pflege durch Familienangehörige aufwerten und ausreichend Plätze in der Tages- und Kurzzeitpflege schaffen

Status:
Nicht abgestimmt

Durch die demografische Entwicklung ist vorhersehbar, dass die Anzahl der zu pflegenden Personen zunehmen wird. Bei der laufenden Diskussion stehen vor allem der Personalmangel und die defizitären Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals im Vordergrund. Die häusliche Pflege durch Angehörige wird dabei oftmals vergessen.

Ziel muss es sein, Menschen so lange wie irgend möglich den Verbleib in ihrem häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Dabei leisten in den allermeisten Fällen die Angehörigen die Hauptlast der Pflege und schränken dafür unter Umständen ihre Erwerbstätigkeit ein. Für diese schwere Arbeit noch dazu bei Einschränkung der eigenen beruflichen Karriere erhalten sie unseres Erachtens nicht die erforderliche Aufmerksamkeit. Zwar gibt es bereits vielfältige Hilfen und staatliche Unterstützung, auch die Krankenkassen halten mehre Angebote vor, dennoch sollte hier noch mehr getan werden, insbesondere die Tagespflege und die Kurzzeitpflege ist noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden.

 

Der Bezirksparteitag möge beschließen:

Dass sowohl durch Land wie Bund die häusliche Pflege durch Familienangehörige finanziell und ideell besser honoriert wird.

  • Die Fraktionen im Land- und Bundestag sollen darauf einwirken, dass die Informationen über Unterstützungsleistungen offensiv publiziert werden.
  • Angebote und Möglichkeiten der Kurz- und Tagespflege müssen massiv ausgebaut und die dafür notwendigen Finanzmittel müssen bereitgestellt werden.
Begründung:

Wenn pflegende Angehörige stärker als bisher einen Teil der Pflegeleistung wahrnehmen, könnte sich die öffentliche Hand, in der Regel der Bezirk, die häufig notwendigen Zuzahlungen bei der Unterbringung von pflegebedürftigen Menschen in Altersheimen und Pflegeeinrichtungen sparen. Bei unvorhersehbaren Ereignissen, nach denen pflegende Angehörige ausfallen, z. B. Unfall, Krankenhausaufenthalten oder ähnliches, müssen Plätze in der Tages- und/oder der Kurzzeitpflege in ausreichender Zahl sofort zur Verfügung stehen. Dies ist derzeit in keiner Weise sichergestellt. Häufig sind die vielfältigen Unterstützungsleistungen durch die Krankenkassen, oder durch staatliche Stellen nicht hinreichend bekannt und müssen viel stärker als bisher von den dafür zuständigen Stellen bekannt gemacht werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Regierungsprogramm der BayernSPD 2023
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