S10 Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land – auf allen Ebenen!

Status:
Nicht abgestimmt

 

Das Bestreben, in Stadt und Land gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, zeichnet unsere Partei seit jeher aus. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die medizinische Versorgung, die in ländlichen Regionen ebenso gut sein muss wie in größeren Städten.

Leider ist dies in vielen Fällen nicht gegeben. Besonders betrifft dies die gynäkologische Versorgung von Frauen. In einem Umkreis von 200 km um die Stadt Passau herum, sowie in mehreren ländlichen Regionen in ganz Deutschland ist es für Frauen nicht möglich, einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel durchzuführen und dabei von einem*einer zu- und niedergelassenen Arzt*Ärztin betreut zu werden. Betroffene müssen in einer physischen und psychischen Ausnahmesituation oft mehrere Stunden in eine fremde Stadt fahren, um in einem Klinikum oder einer Praxis behandelt zu werden.

Wir fordern die gewählten Vertreter*innen der SPD dazu auf, sich für eine konkrete Verbesserung der gynäkologischen Versorgung hinsichtlich von Schwangerschaftsabbrüchen insbesondere in ländlichen Regionen einzusetzen.

Dabei sind zwei Anmerkungen von besonderer Wichtigkeit: Zum einen geht es hier nicht um die Entscheidung, ob Schwangerschaftsabbrüche moralisch zu vertreten sind oder nicht. Es geht vielmehr darum, geltendes Recht – nämlich die Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen – für alle Frauen unabhängig von ihrem Wohnort zugänglich zu machen. Zum anderen geht es darum zu verstehen, dass ungewollt Schwangere auch bei Verboten oder in schlechten medizinischen Versorgungslagen – wie dies etwa in Passau der Fall ist – ihre Schwangerschaften beenden. Dies zeigen Zahlen aus Ländern, in denen dies gänzlich verboten ist. Sie tun dies dann mithilfe unsicherer und teils lebensgefährlicher Methoden und Medikamente. Es geht in der vorliegenden Forderung also auch darum, Letzteres zu verhindern und gleichwertige, rechtssichere Bedingungen zu schaffen.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
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