SAT Gleichstellung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund

In die Satzung der Bayern SPD soll der §26a mit folgendem Wortlaut eingefügt werden:

§26a Gleichstellung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund

(1) Die Vorstände aller GLiederungen und regionalen Zusammenschlüsse sind für die Integration von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Porzess der politischen Willensbildung und Öffentlichkeitsarbeit der Partei verantwortlich.

(2) In allen Vorständen sollen Menschen mit Migrationshintergrund zu mindestens 25% vertreten sein. Dies gilt auch für die Zusammensetzung von Kontroll- und Schiedskommissionen.

(3) Ab fünf Delegierten oder Vertreterinnen und Vertretern soll ein Mensch mit Migrationshintergrund gewählt werden.

(4) Mensch mit Migrationshintergrund ist. wer im Ausland geboren ist, oder eine nichtdeutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder beßas, oder mindestens ein Elternteil hat, das im Ausland geboren ist, oder ein Elternteil hat, das eine nichtdeutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder besaß.

(5) Alle Vorstände beraten mindestens einmal jährlich über die Integration von menschen mit Migranshintergrund in ihrem Verantwortungsbereich.

(6) Der §26 hat im Zweifel Vorrang vor §26a

Begründung:

Fast 25% der bayrischen Bevölkerung haben aktuell einen Migrationshintergrund. Nach Prognosen des Bayrischen Landesamts für Statistik wird dieser Wert bis zum Jahr 2035 auf knapp 26% ansteigen. Dies betrifft eden dritten Einwohner im Freistaat. Wenn die SPD weiterhin den Anspruch hat, ein Spiegelbild der Gesellschaft zu sein, muss sich dieser Bevölkerungswandel auch im Vorstand unserer Partei wiederspiegeln. Integration ist im Kern Partizipation. Durch die EInführung einer Migrantenquote nutzen wir auch die Möglichkeit, Migrantinnen und Migranten stärker in das politishce Leben einzubinden.

Barrierefreies PDF: