W3 Gerechtigkeitssteuer – Vermögensübertragungen und Entgelte gleich behandeln

Status:
Nicht abgestimmt

Gerechtigkeitssteuer – Vermögensübertragungen und Entgelte gleich behandeln

Ziel muss es sein alle Bürger*innen mit Bildung, Arbeit, aber auch Kapital zu versorgen. Nur so gewährt man Ihnen ökonomische Freiheit, fördert die Durchlässigkeit der gesellschaftlichen Schichten und wirkt der Verfestigung des kastenartigen Gesellschaftssystems entgegen. Um in einem ersten Schritt die Arbeit leistende Mitte der Gesellschaft zu entlasten und ihr mehr Freiheit zu gewähren, müssen Erwerbssteuern im Vergleich zu anderen Besteuerungen reduziert werden. Um die Einnahmesituation des Staates jedoch nicht zu belasten müssen deswegen bisherige (indirekte) Subventionen abgeschafft werden.
 
Der mit Abstand größte Posten ist die zu niedrige Ansetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, d.h. der Steuern auf Vermögensübertragungen.
 
Die Höhe der Erbschaften und Schenkungen in Deutschland bewegt sich aktuell im Bereich von 300 Milliarden Euro pro Jahr und steigt weiterhin stark an. Dies ist vor allem aufgrund zweier erfreulicher Entwicklungen der Fall, erstens, einer relativ langen Zeit ohne Krieg und zweitens, einer längerer durchschnittlichen Lebenserwartung. Dadurch ergibt sich eine immer stärkere Anhäufung von Kapital bei wenigen, meist älteren, meist männlichen Personen. Bereits die aktuelle Summe entspricht ca. 1/5 der kompletten Arbeitnehmer*innenentgelte in der Bundesrepublik. Während jedoch die Einkommenssteuer 200 Milliarden Euro pro Jahr beträgt (in 2013), beträgt das Erbschaftssteueraufkommen nur 4 Milliarden Euro (in 2013). Selbst unter naivem außer Acht lassen der Steuerprogression müsste in Relation ein Erbschaftssteueraufkommen von 40 Milliarden Euro auftreten um diese Gerechtigkeitslücke zu schließen. Unter Einbezug der Progression ist eher ein Steueraufkommen von 80-100 Milliarden Euro anzunehmen.
Deswegen wird es nun immer noch wichtiger, diese immer schon sinnlose staatliche Förderung schnellstmöglich zu beenden, um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu verbessern und insbesondere dessen fortschreitende Erosion zu beenden.
Außerdem verdanken die Vermögenden v.a. der Gesellschaft ihren Besitz, um eine tragfähige Gesellschaft zu erhalten und diese positiv weiterzuentwickeln ist es deswegen für beide Seiten gerecht, dies durch eine gerechte Besteuerung auszugleichen. Des Weiteren birgt derzeit ein Engagement, um von Erben bedacht zu werden, oft einen größeren persönlichen Nutzen, als tatsächlich selbst oder in der Gemeinschaft neue Werte zu schaffen. Dies erodiert die Gesellschaft und reduziert die Wirtschaftsleistung.
Solche Absurditäten dürfen nicht vom Staat durch reduzierte Steuersätze gefördert werden. Ebenso wirkt die Vermögenskonzentration bei wenigen, insbesondere Älteren bremsend auf die Wirtschaft. Deswegen soll insbesondere ein Vermögensübertrag an Jüngere gefördert werden und Frauen dürfen nicht weiter bei Erbschaften geringer bedacht werden.

Des Weiteren werden die Erben durch eine gerechtere Besteuerung von selbsterwirtschaftetem Einkommen von Abhängigkeiten und seelischen Zwängen entlastet. Aufgrund von Erbschaften ergeben sich nämlich v.a. zweierlei Probleme für die entsprechenden Erbberechtigten oder die fürs Erbe Vorgesehenen.

Ausnahmen für Unternehmen sind abzulehnen, eine Abnahme der Eigenkapitalquote durch Steuern kann durch Kredite ausgeglichen werden, falls in raren Einzelfällen tatsächlich Zahlungsunfähigkeit droht, kann über den Einstieg des Staates als Stiller Teilhaber diskutiert werden.
Die höhere Mobilität von asozialem Vermögen im Gegensatz zu sozialen, d.h. in eine Gemeinschaft integrierte, Arbeitnehmer*innen darf kein Grund für eine geringere Besteuerung von Vermögen sein. Um eine mögliche Kapitalflucht einzugrenzen ist eine internationale Harmonisierung voranzutreiben und ein Bewusstsein in der Bevölkerung für die zweifelsfreien Vorteile dieser Steuerreform zu schaffen. Ferner soll die Lage des Vermögens und nicht die Nationalität der/des Besitzenden entscheidend sein.

Die steuerfreie Möglichkeit der Vermögensüberführung in private Stiftungen ist kritisch zu verfolgen und auf jeden Fall durch ein Stiftungsgesetz, welches die Veröffentlichung der Bilanzen und der Tätigkeiten verpflichtend vorschreibt, zu begleiten.
 
Deshalb fordern wir:
1. Einen Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuersatz in mindestens derselben Höhe, wie der bei selbigem Jahreseinkommen anfallende Einkommenssteuersatz einzuführen.
2.Die gesetzlichen Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen müssen so angepasst werden, dass eine Besteuerung schon ab einer Erbschaft/Schenkung von 500.000 Euro zustande kommt.  Unabhängig von Verwandschaftsgrad noch Herkunft der Erbschaft. 
3. Erhöhte Steuersätze, um Probleme aus der ungleichen Vermögensverteilung der Vergangenheit zu reduzieren, in Abhängigkeit vom Gini-Koeffizienten (Gleichheit/Ungleichheit) der Vermögensverteilung einzuführen. Selbiges ist für die Ungleichverteilung zwischen Männern und Frauen und der Ungleichverteilung in Bezug auf das Lebensalter durchzuführen.
4. Ein Bewusstsein in der Bevölkerung für die zweifelsfreien Vorteile dieser Steuerreform zu schaffen.
5. Präventions- und Betreuungsmaßnahmen für die von Erbstreitigkeiten und Vorschriften der Erblasser*innen Betroffenen einzurichten.
6. Eine internationale Angleichung der Erbschaftsteuersätze und eine mindestens Gleichsetzung mit den jeweiligen Einkommenssteuersätzen voranzutreiben.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage
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