Am 01. Januar 2015 trat das Mindestlohngesetz in Kraft. Damit wird ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR pro Stunde für Millionen von ArbeitnehmerInnen Realität. Die Einführung eines gesetzlichen, unabdingbaren, flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 EUR ist ein großer sozialer Fortschritt. Lohndumping soll und muss in Zukunft besser unterbunden werden! Hierfür ist der Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR ein erster Schritt.
Kritisch gesehen werden müssen allerdings die in § 22 MiLoG vorgesehenen Ausnahmen vom Mindestlohn.
Diese Ausnahmen wirken insbesondere auf Jugendliche und Langzeitarbeitslose diskriminierend, stigmatisierend, und entmutigend.
Der Mindestlohn ist Ausdruck einer gesellschaftspolitischen Wertehaltung darüber, was ein Mensch für seine Arbeit mindestens verdienen muss. Ausnahmen vom Mindestlohn widersprechen insofern der Idee und dem Ziel des Mindestlohns selbst.
Daher fordern wir:
- Der Mindestlohn muss unverzüglich auch für alle Jugendliche gelten!
- Der Mindestlohn muss unverzüglich für Langzeitarbeitslose beim beruflichen Wiedereinstieg von Beginn an gelten!
Darüber hinaus ist die in § 24 Abs. 2 MiLoG gesetzlich explizit beschlossene Übergangsregelung für Teile der ZeitungszustellerInnen für uns nicht akzeptabel. Es kann nicht hingenommen werden, dass für eine einzelne Branche eine gesetzliche Übergangsregelung getroffen wird. Insoweit hätte für diese Branche auch die Möglichkeit einer Übergangsregelung nach Abs. 1 bestanden!
Daher fordern wir:
Die in § 24 Abs. 2 MiLoG geschaffene Übergangsregelung für Teile der ZeitungszustellerInnen muss unverzüglich abgeschafft werden!