A2 Für einen Mindestlohn ohne Ausnahmen!

Status:
Annahme

Am 01. Januar 2015 trat das Mindestlohngesetz in Kraft. Damit wird ein gesetzlicher Min­dest­lohn in Höhe von 8,50 EUR pro Stunde für Millionen von ArbeitnehmerInnen Realität. Die Ein­führung eines gesetzlichen, unabdingbaren, flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 EUR ist ein großer sozialer Fortschritt. Lohndumping soll und muss in Zukunft besser unter­bunden werden! Hierfür ist der Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR ein erster Schritt.

Kritisch gesehen werden müssen allerdings die in § 22 MiLoG vorgesehenen Ausnahmen vom Mindestlohn.

Diese Ausnahmen wirken insbesondere auf Jugendliche und Langzeitarbeitslose dis­kriminierend, stigmatisierend, und entmutigend.

Der Mindestlohn ist Ausdruck einer gesellschaftspolitischen Wertehaltung darüber, was ein Mensch für seine Arbeit mindestens verdienen muss. Ausnahmen vom Min­dest­lohn widersprechen insofern der Idee und dem Ziel des Mindestlohns selbst.

Daher fordern wir:

  • Der Mindestlohn muss unverzüglich auch für alle Jugendliche gelten!
  • Der Mindestlohn muss unverzüglich für Langzeitarbeitslose beim beruflichen Wie­der­einstieg von Beginn an gelten!

Darüber hinaus ist die in § 24 Abs. 2 MiLoG gesetzlich explizit beschlossene Über­gangs­re­gelung für Teile der ZeitungszustellerInnen für uns nicht akzeptabel. Es kann nicht hinge­nom­men werden, dass für eine einzelne Branche eine gesetzliche Übergangsregelung getroffen wird. Insoweit hätte für diese Branche auch die Möglichkeit einer Übergangsregelung nach Abs. 1 bestanden!

Daher fordern wir:

Die in § 24 Abs. 2 MiLoG geschaffene Übergangsregelung für Teile der Zeitungs­zu­stel­lerInnen muss unverzüglich abgeschafft werden!

Barrierefreies PDF: