Die öffentlichen Dienste und staatlichen Einrichtungen sind durch ein zehnjähriges Sonderprogramm in Höhe von jährlich 20 Mrd. Euro zusätzlich zu fördern.
Damit soll eine adäquate personelle und digitale Ausstattung erreicht werden.
In den 90er Jahren wurde – bundesweit – dem sogenannten „Kanter-Plan“ gefolgt. Wir sollten den Gürtel enger schnallen. Gemeint war der öffentliche Dienst. Es folgte ein massiver Stellenabbau in nahezu allen staatlichen Einrichtungen, der durch die beginnende Digitalisierung der Verwaltungen bei weitem nicht aufgefangen wurde.
In den 2000er Jahren setzte sich dieser Trend fort. Obwohl absehbar war, dass die geburtenstarken Jahrgänge die Verwaltung ab 2010 verlassen werden, blieben die Einstellungszahlen niedrig.
Dies konnte in den vergangenen 20 Jahren nicht durch technische Unterstützung kompensiert werden. Rückblickend ist erkennbar, dass trotz dem Einsatz enorm hoher Haushaltsmittel, sowohl die digitale Funktion, als auch der personelle Bestand den gestellten Aufgaben massiv hinterherhinkt.*)
Der Deutsche Bundestag hat weitere Gesetze erlassen (z.B. Digitalisierung der Verwaltung), ohne in den jeweiligen Bundesländern für die entsprechende – zusätzliche – Finanzierung zu sorgen. Dabei reicht es nicht, mit dem Finger nach Berlin zu zeigen. Die Abgeordneten kommen aus den Ländern und haben es versäumt, entsprechende Mehrheiten für eine tragbare Ausstattung der öffentlichen Dienste zu sorgen.
Die Missstände betreffen jede Verwaltung, egal ob es um Justiz, Steuer, Kultur, Bauen etc. geht und alle staatlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Kliniken, Einrichtungen für Pflegebedürftige u.v.m.
Es bedarf einer „Großoffensive“ zur Stärkung der öffentlichen Dienste. Schließlich untermauern sie ein Funktionieren des Sozialstaates, geben den Menschen Sicherheit und Rückhalt zur Bewältigung des Zusammenlebens.
*) So ist trotz des erheblichen Ressourceneinsatzes von Bund und Ländern von annähernd 1,6 Mrd. Euro bis 2021 das Ziel einer bundesweit einheitlichen Steuer-IT noch nicht absehbar. sh. Augsburger Erklärung zur Steuer-Software KONSENS vom 11.10.2022, Bayerischer Oberster Rechnungshof.