Die SPD-Bundestagsfraktion möge darauf hinwirken, dass eine im Ausland bezogene Rente nicht zum Verlust der Zuständigkeit bei der Arbeitsmarktintegration führt. Die Überführung der Menschen aus SGBII in das SGB XII soll nicht vom Renteneintrittsalter im Ausland abhängig sein und sich allein auf das Renteneintrittsalter in Deutschland beziehen. Die Regelungen zu der Erwerbsminderungsleistung bleiben davon unberührt.
In unserem Land leben viele Zugewanderte aus vielen Ländern der Welt. Viele von ihnen erwerben vor der Einreise nach Deutschland Ansprüche auf Renten in ihren Herkunftsländern. Dies führt dazu, dass aktuell durch den Erhalt der Rente im Ausland sich der Status des Menschen ändert und Menschen ab dem Beginn der Rentenzahlungen im Ausland in Deutschland gesetzlich den Frührentnern gleich gestellt werden. Dies ist in sofern problematisch, dass das Regeleintrittsalter in unterschiedlichen Ländern sehr unterschiedlich ist und damit arbeitswillige und arbeitsfähige Menschen im Falle von Arbeitslosigkeit von den Maßnahmen des Jobcenters ausgeschlossen werden. Dies entspricht nicht der Realität in Deutschland und muss überprüft bzw. überarbeitet werden.