S5 Finanzierung der akutstationären Krankenversorgung reformieren I Zukunftskonzept zur Krankenhausplanung der Länder entwickeln

Status:
Mit Änderungen angenommen

Die für die Krankenhausplanung zuständigen Bundesländer werden aufgefordert, umgehend tragfähige Zukunftskonzepte für eine bedarfsgerechte Planung der akutstationären Behandlungskapazitäten zu entwickeln. Sektorenübergreifende Aspekte (bspw. Aufbau regionaler Gesundheitszentren) sowie die Differenzierung nach Versorgungsrelevanz (bspw. Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung) sind darin zu berücksichtigen.

Begründung:

Die derzeit stattfindende sog. “kalte Strukturbereinigung“ muss durch einen strukturierten Planungsprozess ersetzt werden. Leistungsangebote der Kliniken müssen aufeinander abgestimmt sein und in eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung einbezogen werden. Dabei müssen Vorhaltekosten zur Sicherstellung bspw. der Grund-, Regel,- und Notfallversorgung – mit entsprechenden Qualitätsvorgaben – berücksichtigt und kostendeckend finanziert werden. Gleiches gilt für deutlich unterversorgte und unzureichend finanzierte Bereiche wie bspw. die Kinder- und Jugendmedizin. Das Konzept muss auch die Planung der med. Großgeräte umfassen. In den Reformprozess müssen alle betroffenen Akteure bspw. Vertretungen der Krankenhausträger, Kostenträger, Patient*innen, niedergelassenen Ärzt*innen, der ambulanten und nachgelagerten Versorgungsbereiche sowie der relevanten Berufsgruppen (akutstationärer Versorgungsbereich) eingebunden werden.

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Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme Ä1 zum S5 Ändern Erhard Reinfrank Änderung Adressat: ASG-Landeskonferenz, SPD-Landtagsfraktion, SPD-Bundestagsfraktion, ASG-Bundesvorstand
Text des Beschlusses:

Die für die Krankenhausplanung zuständigen Bundesländer werden aufgefordert, umgehend tragfähige Zukunftskonzepte für eine bedarfsgerechte Planung der akutstationären Behandlungskapazitäten zu entwickeln. Sektorenübergreifende Aspekte (bspw. Aufbau regionaler Gesundheitszentren) sowie die Differenzierung nach Versorgungsrelevanz (bspw. Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung) sind darin zu berücksichtigen.

Beschluss-PDF: