W3 Erhöhung des Sparerfreibetrags

Der Sparerfreibetrag von derzeit 801 Euro p.P. soll auf 1.260 Euro erhöht werden. Dies erspart Arbeitnehmern, deren Steuersatz unter dem der Quellensteuer liegt, die zuviel einbehaltene Kapitalertragssteuer erst durch eine Steuererklärung/-ausgleich wieder zurück zu fordern.

Begründung:

Auch wenn die derzeitigen Verzinsungen kaum dazu führen, dass kleinere Kapitalersparnisse von der Quellensteuer erfasst werden, sollte für die Zeit steigender Zinsen Sicherheit geschaffen werden.  Eine etwaige Erhöhung der Quellensteuer soll sich auf größere Kapitalvermögen auswirken.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Sparerfreibetrag von derzeit 801 Euro p.P. soll auf 1.260 Euro erhöht werden. Dies erspart Arbeitnehmern, deren Steuersatz unter dem der Quellensteuer liegt, die zuviel einbehaltene Kapitalertragssteuer erst durch eine Steuererklärung/-ausgleich wieder zurück zu fordern.

Beschluss-PDF: