Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion auf den bereits im Jahr 2017 ausgearbeiteten Gesetzentwurf für ein Bayerisches Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung in den Landtag der 18. Wahlperiode einzubringen.
Der demografische, strukturelle und digitale Wandel der Lebens- und Arbeitswelt stellt die Beschäftigten in Bayern beruflich und privat vor große Herausforderungen. Die Ressource Bildung ist im Beruf wie im Ehrenamt wichtiger denn je. Für eine stabile demokratische und zukunftsorientierte Gesellschaft ist sie unverzichtbar.
Im Beruf wie im Ehrenamt müssen sich Beschäftigte in Bayern auf steigende Qualifikationsanforderungen einstellen. Deshalb brauchen sie jenseits der Arbeit Zeit und Möglichkeiten, sich kontinuierlich berufsfachlich sowie allgemein, politisch, kulturell und digital fort- und weiterzubilden. Die Voraussetzungen für persönliche Weiterbildung sind aufgrund fehlender allgemeinverbindlicher Regelungen in Bayern höchst ungleich verteilt.
Bayern und Sachsen sind die einzigen Bundesländer, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bisher einen gesetzlich garantierten Anspruch auf eine bezahlte Bildungszeit verwehren. Vor allem Beschäftigte, die in Betrieben ohne Tarifbindung oder Betriebsrat arbeiten, die atypisch oder in Teilzeit beschäftigt sind, nach der Familienphase in den Beruf zurückkehren, sowie ältere und geringqualifizierte Beschäftigte profitieren bisher unterdurchschnittlich von Fort- und Weiterbildung.
Damit alle bayerischen Beschäftigten auch künftig qualifiziert am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und beruflichen Leben teilhaben können, braucht es den gesetzlich garantierten Anspruch auf eine bezahlte Bildungszeit. Von gut qualifizierten mündigen Beschäftigten profitieren sowohl die bayerischen Unternehmen als auch die Gesellschaft an sich.
Wir fordern daher die SPD-Landtagsfraktion auf den bereits im Jahr 2017 von der SPD-Landtagsfraktion ausgearbeiteten Gesetzentwurf für ein Bayerisches Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung erneut in den Landtag der 18. Wahlperiode einzubringen.
Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion auf den bereits im Jahr 2017 ausgearbeiteten Gesetzentwurf für ein Bayerisches Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung in den Landtag der 18. Wahlperiode einzubringen.