RAG23 Einberufungen Kleiner Landesparteitag

Ersetze §17, Abs 3, Satz 1 durch: „Der Kleine Landesparteitag wird vom Landesvorstand mindestens einmal in den Jahren, in den kein Landesparteitag stattfindet, sowie im Falle einer Bundesliste zur Europawahl zur Reihung der bayerischen Bewerberinnen und Bewerber und ansonsten nach Bedarf einberufen.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
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Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Ersetze §17, Abs 3, Satz 1 durch: „Der Kleine Landesparteitag wird vom Landesvorstand mindestens einmal in den Jahren, in den kein Landesparteitag stattfindet, sowie im Falle einer Bundesliste zur Europawahl zur Reihung der bayerischen Bewerberinnen und Bewerber und ansonsten nach Bedarf einberufen.“

Beschluss-PDF: