RAG30 Ein Arbeitsprogramm für die BayernSPD

In § 13 Abs. 4 der bisherigen Satzung der BayernSPD wird eine neue lit. h) eingefügt:

“§ 13 Abs. 4 lit. h) Der Landesparteitag beschließt im Zusammenhang mit der Wahl des Vorstandes ein Arbeitsprogramm. Der Landesvorstand oder von ihm beauftragte Mitglieder erarbeiten eine Beschlussvorlage und reichen diese fristgerecht als Antrag für den Parteitag ein. Im Arbeitsprogramm werden Handlungsaufträge des Parteitages gegenüber dem Landesvorstand formuliert. Es enthält insbesondere inhaltliche Schwerpunkte, Strategien der Verbandsarbeit, Kampagnen, Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung in Partei und Gesellschaft, Ausrichtung der politischen Bildungsarbeit sowie die Sicherstellung der Einbindung aller Untergliederungen und Arbeitsgemeinschaften. Es legt auch fest, welche Themenwerkstätten eingesetzt werden.”

 

Die bisherige lit. h) wird dadurch zur lit. i).

Begründung:

Um der Ausgestaltung und Arbeit des SPD-Landesvorstandes einen politischen Rahmen zu geben, möchten wir die Verabschiedung eines Arbeitsprogramms in der Satzung fest verankern. Es dient als roter Faden für die Vorstandsarbeit und unterstützt die gewählten Vorstandsmitglieder bei ihrer Arbeit.

 

Ein Roter Faden für die Vorstandsarbeit:

 

Die Delegierten auf den Landesparteitagen werden damit über inhaltliche Schwerpunkte, Kampagnen und Projekte des Vorstandes abstimmen, können eigene Impulse über Änderungsanträge hinzugeben und damit nach dem Gedanken der SPD als Mitmachpartei jährlich Einfluss auf die Vorstandsarbeit nehmen. Themen für Kampagnen und Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit und Strategie können so festgelegt werden. Diese Praxis hat sich bei den Jusos und weiteren Arbeitsgemeinschaften bereits seit Jahren bewährt.

 

Im Rechenschaftsbericht der Vorstände soll explizit darauf eingegangen werden, wo das Arbeitsprogramm erfüllt wurde, um den demokratischen Prozess abzurunden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

In § 13 Abs. 4 der bisherigen Satzung der BayernSPD wird eine neue lit. h) eingefügt:

“§ 13 Abs. 4 lit. h) Der Landesparteitag beschließt im Zusammenhang mit der Wahl des Vorstandes ein Arbeitsprogramm. Der Landesvorstand oder von ihm beauftragte Mitglieder erarbeiten eine Beschlussvorlage und reichen diese fristgerecht als Antrag für den Parteitag ein. Im Arbeitsprogramm werden Handlungsaufträge des Parteitages gegenüber dem Landesvorstand formuliert. Es enthält insbesondere inhaltliche Schwerpunkte, Strategien der Verbandsarbeit, Kampagnen, Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung in Partei und Gesellschaft, Ausrichtung der politischen Bildungsarbeit sowie die Sicherstellung der Einbindung aller Untergliederungen und Arbeitsgemeinschaften. Es legt auch fest, welche Themenwerkstätten eingesetzt werden.”

Die bisherige lit. h) wird dadurch zur lit. i).

Beschluss-PDF: