I3 Die Demokratie ist wehrhaft! Rechtsstaatliche Mittel gegen die AfD nutzen

Die SPD strebt einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Verfassungskonformität der AfD an. Die Verantwortlichen der SPD im Bundestag, in der Bundesregierung und im Bundesrat werden aufgefordert, alle hierfür notwendigen Schritte zu ergreifen und entsprechende Anträge zu unterstützen.

Begründung:

Die Sozialdemokratie steht in einer langen Tradition im Kampf gegen Faschismus und rechte Kräfte. Die SPD war die einzige Partei, die gegen das Ermächtigungsgesetz von Hitler gestimmt hat. Während der NS-Diktatur wurden zahlreiche Sozialdemokrat*innen ermordet und verfolgt. Unsere Geschichte ist uns nicht nur Mahnung, sondern bestimmt auch unser Handeln in der Gegenwart. Daher ist für uns klar: wenn die Voraussetzungen für einen Prüfauftrag zur Verfassungskonformität der AfD vorliegen, dann muss er beim Bundesverfassungsgericht auch gestellt werden.

Wir gehen davon aus, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Die AfD ist eine rassistische, antisemitische und rechtsextreme Partei. Die Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) gilt als Kaderschmiede der Rechten. Sie ist als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Gleiches gilt für die Landesverbände Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Die Gesamtpartei ist als rechtsextremistischer Verdachtsfall bestätigt.

Die AfD wendet sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung:

Die Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot werden durch die AfD, ihre führenden Funktionäre sowie zahlreiche Mandatsträger*innen und Mitglieder mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt. Die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen oder solcher mit nicht heteronormativer Sexualität sollen nach dem Willen der AfD zu Gunsten einer völkisch-nationalen Stärkung eines vermeintlichen Deutschtums beschränkt oder beseitigt werden. Dabei sind immer wieder Bagatellisierungen der monströsen nationalsozialistischen Verbrechen und darüber hinaus auch klare Bekenntnisse zu diesen durch Funktionär*innen, Mandatsträger*innen und Mitgliedern der AfD zu verzeichnen. Vielfach nutzen AfD-Abgeordnete Begrifflichkeiten und Parolen, die verschiedene Straftatbestände erfüllen, z.B. §§ 86a, 130 StGB. Jüngst wurde der thüringische AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Bernd Höcke MdL zwei Mal für die Nutzung der strafbaren SA-Parole „Alles für Deutschland“ verurteilt. Auch darüber hinaus haben ihre Reden oft sehr bewusste und planmäßige Bezüge zur Sprache der Nationalsozialisten.

Aufgrund ihrer deutlich erkennbaren verfassungsfeindlichen Bestrebungen steht die Partei bereits seit Längerem unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Mit der Entscheidung des OVG Münster vom 13.05.2024 (Az: 5 A 1218/22) ist die Beobachtung der Gesamtpartei als rechtmäßig bestätigt worden. Diese obergerichtliche Entscheidung stellt fest, dass aufgrund der umfassenden Materialsammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Funktionäre, Mandatsträger und sonstige Mitglieder der AfD Bestrebungen verfolgen, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind.

Es liegen nach der Überzeugung des OVG konkrete und hinreichend verdichtete Anhaltspunkte dafür vor, dass nach dem politischen Konzept der AfD Flüchtlingen und anderen Zuwanderern, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund und deutschen und ausländischen Staatsangehörigen islamischen Glaubens die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft versagt werden soll. Die Verknüpfung des von der AfD verwendeten „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“ mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird, sei mit der Menschenwürde nicht vereinbar.

Es werde zudem deutlich, dass nach Auffassung der AfD Deutsche mit Migrationshintergrund keine „vollwertigen Deutschen“ seien und zwischen Migranten und Deutschen ein gleichsam unüberwindlicher biologischer, abstammungsmäßiger Unterschied bestehe.

Anhaltspunkte für Bestrebungen der AfD gegen das Demokratieprinzip ergeben sich nach Auffassung des Gerichts aus dem Verächtlichmachen staatlicher Institutionen und Amtsträger sowie aus Äußerungen, in welchen die Demokratie und das parlamentarische System abgelehnt und ein gewaltsamer Umsturz befürwortet werden.

Im Lichte einer Reihe von investigativen journalistischen Recherchen und staatlichen Ermittlungen zeigt sich zunehmend das planvolle und entschlossene Vorgehen der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Bei einer Konferenz in Potsdam Ende 2023 wurden unter Beteiligung zahlreicher AfD-Funktionäre, z.T. aus dem engsten persönlichen Umfeld der Führung der Bundestagsfraktion, Pläne zur millionenfachen „Remigration“ auch von deutschen Staatsbürgern entwickelt, die weit über jeglichen rechtsstaatlichen Rückführungswillen Ausreisepflichtiger hinausgehen. Auch eine Bayerische AfD Abgeordnete nahm an dem Treffen teil.

Auch die Verbindungen der AfD zu autoritären ausländischen Regimen ist eine Gefährdung für deutsche Interessen und die Demokratie. Derzeit bestehen zahlreiche Vorwürfe der Annahme von ausländischem Geld und Vorteilsnahme im Gegenzug zu ausländischer Interessenvertretung, etwa gegen die Abgeordneten Petr Bystron MdEP sowie Maximilian Krah MdEP in Bezug auf das verbrecherische russische Regime sowie die Volksrepublik China.

Anders als bei der NPD erscheint es nicht völlig aussichtslos, dass die AfD ihre verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele tatsächlich erreicht – im Gegenteil! Die Partei vereint bei Wahlen einen nicht nur unerheblichen Stimmenanteil auf sich und ist in Begriff, sich in einigen Bundesländern als stärkste Kraft dauerhaft zu etablieren. Auf kommunaler Ebene stellt die AfD bereits vereinzelte kommunale Wahlbeamte. Bei den ostdeutschen Kommunalwahlen wurden jüngst eine Vielzahl von AfD-Vertreter*innen in die kommunalen Räte gewählt.

Die AfD ist damit eine Gefahr für unsere Demokratie. Die Überprüfung ihrer Verfassungskonformität zu beantragen ist daher keine Maßnahme gegen einen politischen Mitbewerber, sondern eine Intervention zum Schutz unserer Demokratie. Die Mittel und Wege des Grundgesetzes zu einer wehrhaften Demokratie müssen genutzt werden, wenn sie in Gefahr ist.

Es ist Zeit zu handeln und wir fordern alle demokratischen Kräfte auf sich uns anzuschließen.

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