S2 DEN KURS IN DER RENTENPOLITIK Korrigieren - Solidarisch und gerecht den Lebensstandard im Alter sichern - Rente mit 70 verhindern!

Antragsteller: AfA-Landesvorstand Bayern

Adressat: AfA-Landeskonferenz, AfA-Bundeskonferenz, SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Mitglieder der Bundesregierung

 

DEN KURS IN DER RENTENPOLITIK Korrigieren – Solidarisch und gerecht den Lebensstandard im Alter sichern – Rente mit 70 verhindern!

 

Das deutsche System der Altersvorsorge wird den Anforderungen von Sicherung des Lebensstandards in einer sich wandelnden Arbeitswelt und Gesellschaft trotz der von der SPD durchgesetzten punktuellen Verbesserungen nicht mehr gerecht. Immer mehr Menschen droht im Alter der Gang in die Grundsicherung. Selbst Durchschnittsverdienende müssen mit einer Mager-Rente rechnen. Schuld sind die Verwerfungen der letzten Jahrzehnte auf dem Arbeitsmarkt und eine verfehlte Rentenpolitik, die durch die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag nicht ausreichend korrigiert wird.

Menschen, die über einen langen Zeitraum Beiträge einzahlen, müssen im Gegenzug auch darauf vertrauen können, dass sie am Ende ihres Berufslebens eine auskömmliche gesetzliche Rente beziehen werden. Diese Erwartung spiegelt noch immer einen breiten gesellschaftlichen Konsens wider und wird nach wie vor generationenübergreifend geteilt.

Das Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung und die damit verbundene Teilprivatisierung ist gescheitert. Nur wenige haben die Möglichkeit, die wachsenden Versorgungslücken in Folge des festgelegten Leistungsabbaus der gesetzlichen Rentenversicherung durch private Vorsorge zu schließen. Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge gibt es nicht flächendeckend, sie befindet sich in Zeiten einer langjährigen Niedrigzinsphase auf dem Rückzug und erreicht gerade diejenigen Arbeitenden am wenigsten, die sie am dringendsten bräuchten.

Die Leistungsreduzierungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere nach der Jahrtausendwende, waren vom Streben nach einem möglichst niedrigen Beitragssatz getrieben. Dieser Weg bringt die Versicherten in eine Sackgasse, in der den marginalen Entlastungen in der Erwerbsphase sozialer Abstieg oder gar Armut im Alter folgen. Deshalb muss es einen Kurswechsel und eine Rückbesinnung auf das Versorgungsprinzip sozialer Sicherung geben. Auskömmliche Renten müssen wieder primäres Sicherungsziel des Sozialstaates werden. Die Rentenversicherung zählt zum Kern unseres Sozialstaats und hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt. Gerade in der Zeit seit der Finanzmarktkrise ab 2008 stellte sich die Stärke dieses umlagefinanzierten Sicherungssystems heraus. Sie umfasst alle Generationen im Land, ist unabhängig von Banken, Privatversicherungen und internationalen Fonds, von privaten Renditeinteressen und auch unabhängig von der Entwicklung einzelner Beschäftigtengruppen, Betrieben oder Branchen. Sie stellt dabei eine hälftige Finanzierung durch die Arbeitgeber sicher. Zugleich nutzt sie bestmöglich den Vorteil möglichst großer, solidarischer Kollektive. Unser rentenpolitisches Ziel ist es, in Zukunft den Solidarvertrag zwischen den und innerhalb der Generationen zu schützen und weiterzuentwickeln. Durch eine sozialstaatlich ausgestaltete und gerecht finanzierte Absicherung muss ein gutes Leben im Alter garantiert und der Lebensstandard weitgehend gesichert werden. Deshalb wollen wir einen Kurswechsel in der Rentenpolitik mit einer langfristig deutlichen Steigerung des gesetzlichen Rentenniveaus mit dessen dauerhafter Ankoppelung an die allgemeine Wohlstandsentwicklung. Angesichts des tiefgreifenden Strukturwandels der Arbeitswelt und der bevorstehenden Transformation der Industriearbeit ist dies besonders dringlich. Das Alterssicherungssystem muss an die bevorstehenden strukturellen Umbrüche angepasst werden. Die Arbeitswelt wird immer vielschichtiger. Der Trend zu immer individuelleren Erwerbsverläufen wird sich im Zuge der Veränderung weiter verstärken. Erziehungs-, Weiterbildungs- und Pflegezeiten werden zum Normalfall.

Ein zeitgemäßes Rentensystem muss sich an die Tatsache einer dynamischeren Arbeitswelt anpassen und ebenfalls in Zeiten des Wandels soziale Sicherheit für alle gewährleisten. Für eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung im Alter ist der Neuaufbau einer solidarischen und gerechten Alterssicherung unverzichtbar! Das SPD-Zukunftsprogramm sieht viele Verbesserungen in der Rentenpolitik vor: Alle Erwerbstätigen sollen langfristig in die Rentenversicherung aufgenommen werden. Armutsrisiken sollen bei den Erwerbsminderungsrentner*innen verringert, vieles soll verbessert werden. Langjährige Pflege von Familienmitgliedern sollen sich nicht mehr negativ auf die Rente auswirken. Gesetzlich Versicherte sollen sich in angemessenem Umfang ergänzend freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern können. Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz. Das Rentenniveau soll auf 48% dauerhaft stabilisiert werden. Tarifvertraglich vereinbarte kollektive Altersversorgungsformen sollen bevorzugt werden. Zudem soll die Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig abgeschafft werden. Die im Koalitionsvertrag festgelegte Stabilisierung des Rentenniveaus und das Festhalten am Status quo bei der gesetzlichen Rentenversicherung reichen nicht aus. Für eine lebensstandardsichernde gesetzliche Rente brauchen wir, wie auch von den Gewerkschaften gefordert, eine Anhebung auf 53 %. Mit der Reaktivierung des Nachholfaktors noch vor der nächsten Rentenanpassung 2022 werden die Renten in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht in ausreichendem Maße mit der Lohn- und Preisentwicklung mithalten können.

 

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

  • Die gesetzliche Rente ist und bleibt der Grundpfeiler der Alterssicherung

Berechnungen zeigen, dass die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung positiv ist und auch für kommende Generationen positiv bleibt. Die gesetzliche Rente ist der Grundpfeiler der Alterssicherung in Deutschland. Die gesetzliche Rente muss zukünftig wieder die alleinige Säule der Alterssicherung sein. Das System der gesetzlichen Alterssicherung ist so umzubauen, dass das Ziel der Lebensstandardsicherung wieder ausschließlich durch das gesetzliche Rentensystem erreicht und damit die strukturelle Armut vermieden wird.

Nur die Rückkehr zur lebensstandardsichernden gesetzlichen Altersrente kann der jahrzehntelangen Arbeits- und Beitragsleistung der Versicherten gerecht werden.

Die bisherige Riesterrente mit staatlicher Subventionierung der Versicherungskonzerne darf nicht weitergeführt werden. Die gesetzliche Förderung privater Vorsorge muss künftig entfallen. Für bestehende Verträge soll jedoch der Vertrauensschutz gelten. Alle für die Altersvorsorge notwendigen Steuermittel sind in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bündeln.

Kapitalgedeckte Formen der Alterssicherung haben sich nicht bewährt. Sie sind risikobehaftet, zehren einen großen Teil ihrer Erträge durch Verwaltungs- und Managementkosten sowie Profiterwartungen und Provisionen auf. Zudem vermehren sie auf den Finanzmärkten die Massen anlagesuchenden Kapitals, was wiederum den Renditedruck von Fonds und Anlegern auf den produktiven Bereich erhöht. Daher lehnen wir mit allem Nachdruck die von der FDP forcierte Aktienrente ab. Sie kann keinen nennenswerten Beitrag zur Stabilisierung der Altersvorsorge leisten und kostet die Steuerzahlenden gerade angesichts der Schuldenfinanzierung viel Geld, das an anderer Stelle fehlt. Gewinne entstehen lediglich auf den Finanzmärkten.

  • Schrittweise Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent

Wir haben die Abwärtsspirale bei der gesetzlichen Rente gestoppt. Um ein gutes Leben im Alter zu ermöglichen und den Lebensstandard besser zu sichern, ist das gesetzliche Rentenniveau schrittweise von heute 48 Prozent auf das Niveau von 53 Prozent anzuheben, also in etwa auf den Stand zu Beginn dieses Jahrtausends. Über lange Zeit wurde so ein Netto-Rentenniveau von etwa 70 Prozent erreicht – was nach heutiger Berechnungsmethode einem Sicherungsniveau netto vor Steuern von etwa 53 Prozent entspricht. Dies erfordert zwingend zwei Maßnahmen:

  • Zentrale Bezugsgröße bei der Berechnung des Rentenniveaus ist die sogenannte Standardrente mit 45 Entgeltpunkten für 45 Jahre Durchschnittseinkommen. Diese Standardrente ist auf der Basis der von langjährig Versicherten im Schnitt tatsächlich erreichten Entgeltpunkte (derzeit etwa 43 Entgeltpunkte) neu zu definieren.
  • Das von der Bundesregierung angenommene Gesamtversorgungsniveau unterstellt, dass die gesetzliche Rente von einer Riester-Rente ergänzt wird. Doch auf viele Beschäftigte trifft diese Annahme gar nicht oder zumindest nicht in dieser Höhe zu, da sie über keine entsprechenden Anwartschaften verfügen. Zudem geht die Bundesregierung von überzogen optimistischen Annahmen hinsichtlich Rendite, Dynamisierung und Kosten aus. Diese unterstellte Zusatzvorsorge aus einem Riester-Vertrag sollte daher in entsprechender Höhe wieder als Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.

Das Verhältnis von neuer Standardrente zu entsprechendem Durchschnittseinkommen muss mit 53% zum dauerhaften Zielniveau werden.

Der Altersvorsorgeanteil (AVA) muss aus der Rentenanpassungsformel ersatzlos gestrichen werden.

 

  1. Eine solidarische Finanzierung der Alterssicherung durch eine Paritätisch finanzierte Erwerbstätigenversicherung

Wir wollen die paritätisch finanzierte Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung weiterentwickeln, in die zukünftig alle Erwerbstätigen, also auch Selbständige, BeamtInnen, Berufspolitiker, in das Rentensystem einbezogen werden. Aus verschiedenen Gründen ist gerade jetzt, also zu Beginn der 2020er Jahre der Umstieg auf eine Erwerbstätigenversicherung günstig und politisch geboten.

Hierbei sollen in Zukunft Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber auch zusätzlich auf den Gewinn erhoben werden können. Die Höhe des Arbeitgeberbeitrages im Bereich des Niedriglohnsektors ist mindestens am Durchschnitt der Branche auszurichten (Arbeitgebermindestbeitrag).

Auf die historisch gewachsenen Ansprüche in den Sonderversorgungssystemen besteht ein eigentumsähnlicher Bestandsschutz. Deshalb kann die Weiterentwicklung zu einer Erwerbstätigenversicherung nur schrittweise im Rahmen einer Stichtagsregelung vollzogen werden. Dabei werden jene Selbständige, Beamte, Abgeordnete oder freiberuflich Tätige in die Versicherungspflicht einbezogen, die zum Stichtag noch nicht in einem obligatorischen Alterssicherungssystem versichert sind. Im Rahmen der Übergänge der Sonderver-sorgungssysteme in die Erwerbstätigenversicherung sind die jeweils nach altem Recht noch erworbenen Anwartschaften zu gewährleisten. Der Übergang wird daher ein bis zwei Generationen in Anspruch nehmen. Um Länder und Kommunen von den vorübergehend ansteigenden Beitragslasten für Ihre BeamtInnen zu entlasten, errichtet der Bund einen Sonderfonds, der mittelfristig durch die eingesparten Pensionen zurückerstattet wird. Perspektivisch stellen wir damit die Alterssicherung unabhängig von der arbeitsrechtlichen Erwerbsform und dem bezogenen Einkommen auf eine möglichst breite Beitragszahlendenbasis.

Parallel muss hierzu die Möglichkeit einer Demographie-Rücklage in der Rentenversicherung geschaffen werden. Ergänzend zum Aufbau dieser Demografie-Reserve muss ein demografie-bedingter Kostenanstieg vorübergehend durch Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.

Die Mindestreserve und die Demografie-Rücklage sind sinnvoll zu investieren. Wir halten es für dringend geboten, damit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, wie dies schon bis 2005 geschah. Damit schaffen wir gesellschaftlichen Nutzen und eine Verzinsung des angesammelten Kapitals. Die hierdurch mobilisierbaren Beträge übersteigen die bisher geplanten Maßnahmen aller öffentlichen Hände für den sozialen Wohnungsbau um ein Mehrfaches.

Beiträge und Bemessung

Einen guten Sozialstaat gibt es nicht zum Nulltarif. Der von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch finanzierte Beitragssatz von derzeit 18,6% kann moderat steigen, um substantielle Verbesserungen im Rentenniveau zu erreichen. Eine positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat in den letzten Jahren viele Horrorvisionen über steigende Beiträge und die angebliche Unfinanzierbarkeit eines höheren Leistungsniveaus widerlegt.

Aufgabe einer sozialdemokratischen Reform muss es sein, die Rentenformel an die jetzige und künftige Gesellschaft anzupassen und dieses Thema zu besetzen – als Vereinfachung, als Klarheit und als Schutz vor dem Risiko der Altersarmut.

Dabei muss es Ziel sein, Nachteile in der Rentenversicherung ohne bürokratischen Auf wand auszugleichen. Statt immer neue Ausnahmeregelungen zu schaffen, dürfte es gerechter sein, das Drittel der persönlichen Entgeltpunkte für die Beitragszeiten mit der geringsten Bewertung auf den Durchschnitt der persönlichen Entgeltpunkte anzuheben und somit zum Prinzip der Rente nach Mindesteinkommen zurückzukehren.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ist aufzuheben, wobei die Leistungen degressiv abgeflacht werden. Das bedeutet, dass oberhalb eines noch festzulegenden hohen Jahreseinkommens die mit den Beiträgen verbundenen Rentenanwartschaften bei Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht mehr im Verhältnis 1:1 ansteigen würden. Außerdem sollen die Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialversicherungen in den unteren Einkommensbereichen zulasten entsprechend höherer Arbeitgeberbeiträge proportional reduziert werden.

Die Verschlechterung der Rentenformel durch den Nachhaltigkeitsfaktor muss künftig wieder entfallen.

Zeiten des Bezugs von Bürgergeld sind künftig wieder wie bis 2010 als versicherungs- und Beitragszeiten zu bewerten.

Für Erziehungs- und Pflegeleistung (finanziert durch Pflegeversicherung) erhalten die erziehen-den bzw. pflegenden Personen so viele Rentenpunkte zusätzlich zu ihrem Rentenanspruch, als hätten sie in der Erziehungs- bzw. Pflegezeit weitergearbeitet. Entsprechend erfolgt eine renten-rechtliche Bewertung zukünftig von Aus- und Fortbildungszeiten.

Steuer- und Verteilungspolitik, Zuschuss

Die notwendige ausreichende Kapitalausstattung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ist durch einen angemessenen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt herzustellen.

Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, dass auch die gesetzliche Rente nur zur Hälfte auf Leistungen nach dem SGB XII angerechnet wird.

Außerdem muss ein wesentlicher Teil zur Finanzierung der gesetzlichen Rente zügig durch eine gerechte Steuer- und Verteilungspolitik erbracht werden. Der Spitzensteuersatz ist zu erhöhen, um die soziale Ungleichheit einzudämmen. Außerdem sind europaweit Finanzgeschäfte (Finanz-transaktionssteuer) und die Umsätze von digitalen Unternehmen (Digitalsteuer) zu besteuern.

Die Mehreinnahmen sind zur Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung einzusetzen. Alters-vorsorge ist auch und gerade in Zeiten tiefgreifender Umbrüche eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Angesichts der Reichtumsentwicklung ist sie auch finanzierbar.

Die gesetzliche Obergrenze für Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung von aktuell 1,5 Monatsausgaben ist zu beseitigen oder zumindest deutlich zu erhöhen.

 

Beitragsungedeckte Leistungen steuerlich finanzieren

Leistungen, die systematisch nicht durch Beiträge gedeckt sind, wollen wir solidarisch und gerecht über Steuermittel finanzieren. Es entspricht der rentenpolitischen Beschlusslage der SPD, alle versicherungsfremden, aber sozial notwendige Leistungen über das allgemeine Steueraufkommen zu finanzieren. Dazu gehören zum Beispiel: Mütterrente, Ost-West-Angleichung, Erwerbsminderungsrente, Erziehungs- und Pflegeleistungen.

Betriebliche Altersvorsorge als Ergänzung

Die bestehenden und zukünftigen vereinbarten Regelungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bezüglich Betriebsrente bleiben unberührt. Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) kann,  tariflich abgesichert und arbeitgeberfinanziert, als Ergänzung zu einer gestärkten gesetzlichen Rente einen Beitrag zur individuellen Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung sowie zur Hinterbliebenenversorgung leisten. Den Einsatz von Steuermitteln zu deren Förderung lehnen wir hingegen ab.

 

  1. Guter Übergang in die Rente statt Rente mit 67 oder 70!

Die Regelaltersgrenze anpassen

Die Diskussionen um Verbesserungen beim Rentenniveau wie bei der Armutsbekämpfung werden konterkariert durch die nicht enden wollende Debatten um eine immer höhere Regelaltersgrenze. Letztere lehnen wir ab.

Die Rente mit 67 geht an der Realität vieler Beschäftigten vorbei und ist durch das gesetzliche Rentenzugangsalter mit 65 Jahren und durch flexible, die individuelle Situation berücksichtigende Übergänge zu ersetzen. Eine realistisch in Arbeit erreichbare Regelaltersgrenze muss gerade vor dem Hintergrund des Wandels der Arbeit verstärkt von passgenauen Optionen für die Gestaltung sozial abgesicherter Übergänge während des Erwerbslebens sowie beim Ausstieg aus dem Erwerbsleben begleitet werden. Hier geht es um die Ermöglichung und Förderung abschlagsfreier Übergänge vom Arbeitsleben in den Ruhestand. Lücken in der Erwerbsbiografie haben in der Regel negative Auswirkungen auf die Versorgungs-situation im Alter. Mögliche Instrumente für den Übergang in den Ruhestand sind hier insbesondere die Stärkung der Rahmenbedingungen für die Altersteilzeit, ein dauerhafter Rentenzugang ohne Abschläge ab 63 Lebensjahren und nach mindestens 45 Beitragsjahren.

Erwerbsminderungsschutz verbessern

Der Invaliditätsschutz der gesetzlichen Rentenversicherungen ist weiter zu verbessern. Der Zugang zur Erwerbsminderungsrente ist zu erleichtern.

Die Altfälle sollen den Neufällen gleichgestellt werden. Die Zurechnungszeiten für die Erwerbsminderungsrenten (auch Altfälle) werden auf 65 Jahre verlängert. Erwerbsgemindert ist, wer wegen körperlicher (z.B. Unfall) oder psychischer Erkrankung einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Im vorletzten Bundestagswahlkampf wurde den Erwerbsgeminderten eine deutliche Verbesserung ihrer Erwerbsminderungsrente versprochen. Tatsächlich wurde mit dem Rentenpaket 2014 die Zurechnungszeit bei Rentenneuzugängen ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte wurden dabei so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62. statt wie vorher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet.

Außerdem müssen neben der beschlossenen Verlängerung der Zurechnungszeiten und den jüngsten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente in weiteren Schritten ungerechtfertigte Abschläge beseitigt werden. Niemand wird freiwillig erwerbsgemindert.

Währenddessen müssen die Angebote und Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation auch durch die gesetzliche Rentenversicherung ausgeweitet werden, um alters- und alternsgerechte Arbeit zu fördern und gesundheitsbedingte vorgezogene Austritte aus dem Erwerbsleben möglichst lange zu verhindern. Dabei ist besonderes Augenmerk auf Maßnahmen gegen den dramatischen Anstieg psychischer Belastungen zu legen.

 

5) Nur gute Arbeit sichert gute Rente.

Dauerhafte, sozialversicherungspflichtige und gut bezahlte Arbeit kann einerseits individuelle Ansprüche auf eine gute Altersversorgung und andererseits gesunde solidarische Rentenfinanzen sichern. Deshalb streben wir auch mit Blick auf die Rente Ordnung auf dem Arbeitsmarkt ohne Prekarität, Niedriglöhne und gebrochene Erwerbsbiografien, mit geschlechtergerechter Erwerbsbeteiligung, mit Arbeits- und Gesundheitsschutz an.

Begründung:

DEN KURS IN DER RENTENPOLITIK Korrigieren – Solidarisch und gerecht den Lebensstandard im Alter sichern – Rente mit 70 verhindern!

 

Das deutsche System der Altersvorsorge wird den Anforderungen von Sicherung des Lebensstandards in einer sich wandelnden Arbeitswelt und Gesellschaft trotz der von der SPD durchgesetzten punktuellen Verbesserungen nicht mehr gerecht. Immer mehr Menschen droht im Alter der Gang in die Grundsicherung. Selbst Durchschnittsverdienende müssen mit einer Mager-Rente rechnen. Schuld sind die Verwerfungen der letzten Jahrzehnte auf dem Arbeitsmarkt und eine verfehlte Rentenpolitik, die durch die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag nicht ausreichend korrigiert wird.

Menschen, die über einen langen Zeitraum Beiträge einzahlen, müssen im Gegenzug auch darauf vertrauen können, dass sie am Ende ihres Berufslebens eine auskömmliche gesetzliche Rente beziehen werden. Diese Erwartung spiegelt noch immer einen breiten gesellschaftlichen Konsens wider und wird nach wie vor generationenübergreifend geteilt.

Das Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung und die damit verbundene Teilprivatisierung ist gescheitert. Nur wenige haben die Möglichkeit, die wachsenden Versorgungslücken in Folge des festgelegten Leistungsabbaus der gesetzlichen Rentenversicherung durch private Vorsorge zu schließen. Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge gibt es nicht flächendeckend, sie befindet sich in Zeiten einer langjährigen Niedrigzinsphase auf dem Rückzug und erreicht gerade diejenigen Arbeitenden am wenigsten, die sie am dringendsten bräuchten.

Die Leistungsreduzierungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere nach der Jahrtausendwende, waren vom Streben nach einem möglichst niedrigen Beitragssatz getrieben. Dieser Weg bringt die Versicherten in eine Sackgasse, in der den marginalen Entlastungen in der Erwerbsphase sozialer Abstieg oder gar Armut im Alter folgen. Deshalb muss es einen Kurswechsel und eine Rückbesinnung auf das Versorgungsprinzip sozialer Sicherung geben. Auskömmliche Renten müssen wieder primäres Sicherungsziel des Sozialstaates werden. Die Rentenversicherung zählt zum Kern unseres Sozialstaats und hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt. Gerade in der Zeit seit der Finanzmarktkrise ab 2008 stellte sich die Stärke dieses umlagefinanzierten Sicherungssystems heraus. Sie umfasst alle Generationen im Land, ist unabhängig von Banken, Privatversicherungen und internationalen Fonds, von privaten Renditeinteressen und auch unabhängig von der Entwicklung einzelner Beschäftigtengruppen, Betrieben oder Branchen. Sie stellt dabei eine hälftige Finanzierung durch die Arbeitgeber sicher. Zugleich nutzt sie bestmöglich den Vorteil möglichst großer, solidarischer Kollektive. Unser rentenpolitisches Ziel ist es, in Zukunft den Solidarvertrag zwischen den und innerhalb der Generationen zu schützen und weiterzuentwickeln. Durch eine sozialstaatlich ausgestaltete und gerecht finanzierte Absicherung muss ein gutes Leben im Alter garantiert und der Lebensstandard weitgehend gesichert werden. Deshalb wollen wir einen Kurswechsel in der Rentenpolitik mit einer langfristig deutlichen Steigerung des gesetzlichen Rentenniveaus mit dessen dauerhafter Ankoppelung an die allgemeine Wohlstandsentwicklung. Angesichts des tiefgreifenden Strukturwandels der Arbeitswelt und der bevorstehenden Transformation der Industriearbeit ist dies besonders dringlich. Das Alterssicherungssystem muss an die bevorstehenden strukturellen Umbrüche angepasst werden. Die Arbeitswelt wird immer vielschichtiger. Der Trend zu immer individuelleren Erwerbsverläufen wird sich im Zuge der Veränderung weiter verstärken. Erziehungs-, Weiterbildungs- und Pflegezeiten werden zum Normalfall.

Ein zeitgemäßes Rentensystem muss sich an die Tatsache einer dynamischeren Arbeitswelt anpassen und ebenfalls in Zeiten des Wandels soziale Sicherheit für alle gewährleisten. Für eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung im Alter ist der Neuaufbau einer solidarischen und gerechten Alterssicherung unverzichtbar! Das SPD-Zukunftsprogramm sieht viele Verbesserungen in der Rentenpolitik vor: Alle Erwerbstätigen sollen langfristig in die Rentenversicherung aufgenommen werden. Armutsrisiken sollen bei den Erwerbsminderungsrentner*innen verringert, vieles soll verbessert werden. Langjährige Pflege von Familienmitgliedern sollen sich nicht mehr negativ auf die Rente auswirken. Gesetzlich Versicherte sollen sich in angemessenem Umfang ergänzend freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern können. Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz. Das Rentenniveau soll auf 48% dauerhaft stabilisiert werden. Tarifvertraglich vereinbarte kollektive Altersversorgungsformen sollen bevorzugt werden. Zudem soll die Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig abgeschafft werden. Die im Koalitionsvertrag festgelegte Stabilisierung des Rentenniveaus und das Festhalten am Status quo bei der gesetzlichen Rentenversicherung reichen nicht aus. Für eine lebensstandardsichernde gesetzliche Rente brauchen wir, wie auch von den Gewerkschaften gefordert, eine Anhebung auf 53 %. Mit der Reaktivierung des Nachholfaktors noch vor der nächsten Rentenanpassung 2022 werden die Renten in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht in ausreichendem Maße mit der Lohn- und Preisentwicklung mithalten können.

 

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

  • Die gesetzliche Rente ist und bleibt der Grundpfeiler der Alterssicherung

Berechnungen zeigen, dass die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung positiv ist und auch für kommende Generationen positiv bleibt. Die gesetzliche Rente ist der Grundpfeiler der Alterssicherung in Deutschland. Die gesetzliche Rente muss zukünftig wieder die alleinige Säule der Alterssicherung sein. Das System der gesetzlichen Alterssicherung ist so umzubauen, dass das Ziel der Lebensstandardsicherung wieder ausschließlich durch das gesetzliche Rentensystem erreicht und damit die strukturelle Armut vermieden wird.

Nur die Rückkehr zur lebensstandardsichernden gesetzlichen Altersrente kann der jahrzehntelangen Arbeits- und Beitragsleistung der Versicherten gerecht werden.

Die bisherige Riesterrente mit staatlicher Subventionierung der Versicherungskonzerne darf nicht weitergeführt werden. Die gesetzliche Förderung privater Vorsorge muss künftig entfallen. Für bestehende Verträge soll jedoch der Vertrauensschutz gelten. Alle für die Altersvorsorge notwendigen Steuermittel sind in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bündeln.

Kapitalgedeckte Formen der Alterssicherung haben sich nicht bewährt. Sie sind risikobehaftet, zehren einen großen Teil ihrer Erträge durch Verwaltungs- und Managementkosten sowie Profiterwartungen und Provisionen auf. Zudem vermehren sie auf den Finanzmärkten die Massen anlagesuchenden Kapitals, was wiederum den Renditedruck von Fonds und Anlegern auf den produktiven Bereich erhöht. Daher lehnen wir mit allem Nachdruck die von der FDP forcierte Aktienrente ab. Sie kann keinen nennenswerten Beitrag zur Stabilisierung der Altersvorsorge leisten und kostet die Steuerzahlenden gerade angesichts der Schuldenfinanzierung viel Geld, das an anderer Stelle fehlt. Gewinne entstehen lediglich auf den Finanzmärkten.

  • Schrittweise Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent

Wir haben die Abwärtsspirale bei der gesetzlichen Rente gestoppt. Um ein gutes Leben im Alter zu ermöglichen und den Lebensstandard besser zu sichern, ist das gesetzliche Rentenniveau schrittweise von heute 48 Prozent auf das Niveau von 53 Prozent anzuheben, also in etwa auf den Stand zu Beginn dieses Jahrtausends. Über lange Zeit wurde so ein Netto-Rentenniveau von etwa 70 Prozent erreicht – was nach heutiger Berechnungsmethode einem Sicherungsniveau netto vor Steuern von etwa 53 Prozent entspricht. Dies erfordert zwingend zwei Maßnahmen:

  • Zentrale Bezugsgröße bei der Berechnung des Rentenniveaus ist die sogenannte Standardrente mit 45 Entgeltpunkten für 45 Jahre Durchschnittseinkommen. Diese Standardrente ist auf der Basis der von langjährig Versicherten im Schnitt tatsächlich erreichten Entgeltpunkte (derzeit etwa 43 Entgeltpunkte) neu zu definieren.
  • Das von der Bundesregierung angenommene Gesamtversorgungsniveau unterstellt, dass die gesetzliche Rente von einer Riester-Rente ergänzt wird. Doch auf viele Beschäftigte trifft diese Annahme gar nicht oder zumindest nicht in dieser Höhe zu, da sie über keine entsprechenden Anwartschaften verfügen. Zudem geht die Bundesregierung von überzogen optimistischen Annahmen hinsichtlich Rendite, Dynamisierung und Kosten aus. Diese unterstellte Zusatzvorsorge aus einem Riester-Vertrag sollte daher in entsprechender Höhe wieder als Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.

Das Verhältnis von neuer Standardrente zu entsprechendem Durchschnittseinkommen muss mit 53% zum dauerhaften Zielniveau werden.

Der Altersvorsorgeanteil (AVA) muss aus der Rentenanpassungsformel ersatzlos gestrichen werden.

 

  1. Eine solidarische Finanzierung der Alterssicherung durch eine Paritätisch finanzierte Erwerbstätigenversicherung

Wir wollen die paritätisch finanzierte Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung weiterentwickeln, in die zukünftig alle Erwerbstätigen, also auch Selbständige, BeamtInnen, Berufspolitiker, in das Rentensystem einbezogen werden. Aus verschiedenen Gründen ist gerade jetzt, also zu Beginn der 2020er Jahre der Umstieg auf eine Erwerbstätigenversicherung günstig und politisch geboten.

Hierbei sollen in Zukunft Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber auch zusätzlich auf den Gewinn erhoben werden können. Die Höhe des Arbeitgeberbeitrages im Bereich des Niedriglohnsektors ist mindestens am Durchschnitt der Branche auszurichten (Arbeitgebermindestbeitrag).

Auf die historisch gewachsenen Ansprüche in den Sonderversorgungssystemen besteht ein eigentumsähnlicher Bestandsschutz. Deshalb kann die Weiterentwicklung zu einer Erwerbstätigenversicherung nur schrittweise im Rahmen einer Stichtagsregelung vollzogen werden. Dabei werden jene Selbständige, Beamte, Abgeordnete oder freiberuflich Tätige in die Versicherungspflicht einbezogen, die zum Stichtag noch nicht in einem obligatorischen Alterssicherungssystem versichert sind. Im Rahmen der Übergänge der Sonderver-sorgungssysteme in die Erwerbstätigenversicherung sind die jeweils nach altem Recht noch erworbenen Anwartschaften zu gewährleisten. Der Übergang wird daher ein bis zwei Generationen in Anspruch nehmen. Um Länder und Kommunen von den vorübergehend ansteigenden Beitragslasten für Ihre BeamtInnen zu entlasten, errichtet der Bund einen Sonderfonds, der mittelfristig durch die eingesparten Pensionen zurückerstattet wird. Perspektivisch stellen wir damit die Alterssicherung unabhängig von der arbeitsrechtlichen Erwerbsform und dem bezogenen Einkommen auf eine möglichst breite Beitragszahlendenbasis.

Parallel muss hierzu die Möglichkeit einer Demographie-Rücklage in der Rentenversicherung geschaffen werden. Ergänzend zum Aufbau dieser Demografie-Reserve muss ein demografie-bedingter Kostenanstieg vorübergehend durch Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.

Die Mindestreserve und die Demografie-Rücklage sind sinnvoll zu investieren. Wir halten es für dringend geboten, damit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, wie dies schon bis 2005 geschah. Damit schaffen wir gesellschaftlichen Nutzen und eine Verzinsung des angesammelten Kapitals. Die hierdurch mobilisierbaren Beträge übersteigen die bisher geplanten Maßnahmen aller öffentlichen Hände für den sozialen Wohnungsbau um ein Mehrfaches.

Beiträge und Bemessung

Einen guten Sozialstaat gibt es nicht zum Nulltarif. Der von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch finanzierte Beitragssatz von derzeit 18,6% kann moderat steigen, um substantielle Verbesserungen im Rentenniveau zu erreichen. Eine positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat in den letzten Jahren viele Horrorvisionen über steigende Beiträge und die angebliche Unfinanzierbarkeit eines höheren Leistungsniveaus widerlegt.

Aufgabe einer sozialdemokratischen Reform muss es sein, die Rentenformel an die jetzige und künftige Gesellschaft anzupassen und dieses Thema zu besetzen – als Vereinfachung, als Klarheit und als Schutz vor dem Risiko der Altersarmut.

Dabei muss es Ziel sein, Nachteile in der Rentenversicherung ohne bürokratischen Auf wand auszugleichen. Statt immer neue Ausnahmeregelungen zu schaffen, dürfte es gerechter sein, das Drittel der persönlichen Entgeltpunkte für die Beitragszeiten mit der geringsten Bewertung auf den Durchschnitt der persönlichen Entgeltpunkte anzuheben und somit zum Prinzip der Rente nach Mindesteinkommen zurückzukehren.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ist aufzuheben, wobei die Leistungen degressiv abgeflacht werden. Das bedeutet, dass oberhalb eines noch festzulegenden hohen Jahreseinkommens die mit den Beiträgen verbundenen Rentenanwartschaften bei Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht mehr im Verhältnis 1:1 ansteigen würden. Außerdem sollen die Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialversicherungen in den unteren Einkommensbereichen zulasten entsprechend höherer Arbeitgeberbeiträge proportional reduziert werden.

Die Verschlechterung der Rentenformel durch den Nachhaltigkeitsfaktor muss künftig wieder entfallen.

Zeiten des Bezugs von Bürgergeld sind künftig wieder wie bis 2010 als versicherungs- und Beitragszeiten zu bewerten.

Für Erziehungs- und Pflegeleistung (finanziert durch Pflegeversicherung) erhalten die erziehen-den bzw. pflegenden Personen so viele Rentenpunkte zusätzlich zu ihrem Rentenanspruch, als hätten sie in der Erziehungs- bzw. Pflegezeit weitergearbeitet. Entsprechend erfolgt eine renten-rechtliche Bewertung zukünftig von Aus- und Fortbildungszeiten.

Steuer- und Verteilungspolitik, Zuschuss

Die notwendige ausreichende Kapitalausstattung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ist durch einen angemessenen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt herzustellen.

Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, dass auch die gesetzliche Rente nur zur Hälfte auf Leistungen nach dem SGB XII angerechnet wird.

Außerdem muss ein wesentlicher Teil zur Finanzierung der gesetzlichen Rente zügig durch eine gerechte Steuer- und Verteilungspolitik erbracht werden. Der Spitzensteuersatz ist zu erhöhen, um die soziale Ungleichheit einzudämmen. Außerdem sind europaweit Finanzgeschäfte (Finanz-transaktionssteuer) und die Umsätze von digitalen Unternehmen (Digitalsteuer) zu besteuern.

Die Mehreinnahmen sind zur Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung einzusetzen. Alters-vorsorge ist auch und gerade in Zeiten tiefgreifender Umbrüche eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Angesichts der Reichtumsentwicklung ist sie auch finanzierbar.

Die gesetzliche Obergrenze für Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung von aktuell 1,5 Monatsausgaben ist zu beseitigen oder zumindest deutlich zu erhöhen.

 

Beitragsungedeckte Leistungen steuerlich finanzieren

Leistungen, die systematisch nicht durch Beiträge gedeckt sind, wollen wir solidarisch und gerecht über Steuermittel finanzieren. Es entspricht der rentenpolitischen Beschlusslage der SPD, alle versicherungsfremden, aber sozial notwendige Leistungen über das allgemeine Steueraufkommen zu finanzieren. Dazu gehören zum Beispiel: Mütterrente, Ost-West-Angleichung, Erwerbsminderungsrente, Erziehungs- und Pflegeleistungen.

Betriebliche Altersvorsorge als Ergänzung

Die bestehenden und zukünftigen vereinbarten Regelungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bezüglich Betriebsrente bleiben unberührt. Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) kann,  tariflich abgesichert und arbeitgeberfinanziert, als Ergänzung zu einer gestärkten gesetzlichen Rente einen Beitrag zur individuellen Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung sowie zur Hinterbliebenenversorgung leisten. Den Einsatz von Steuermitteln zu deren Förderung lehnen wir hingegen ab.

 

  1. Guter Übergang in die Rente statt Rente mit 67 oder 70!

Die Regelaltersgrenze anpassen

Die Diskussionen um Verbesserungen beim Rentenniveau wie bei der Armutsbekämpfung werden konterkariert durch die nicht enden wollende Debatten um eine immer höhere Regelaltersgrenze. Letztere lehnen wir ab.

Die Rente mit 67 geht an der Realität vieler Beschäftigten vorbei und ist durch das gesetzliche Rentenzugangsalter mit 65 Jahren und durch flexible, die individuelle Situation berücksichtigende Übergänge zu ersetzen. Eine realistisch in Arbeit erreichbare Regelaltersgrenze muss gerade vor dem Hintergrund des Wandels der Arbeit verstärkt von passgenauen Optionen für die Gestaltung sozial abgesicherter Übergänge während des Erwerbslebens sowie beim Ausstieg aus dem Erwerbsleben begleitet werden. Hier geht es um die Ermöglichung und Förderung abschlagsfreier Übergänge vom Arbeitsleben in den Ruhestand. Lücken in der Erwerbsbiografie haben in der Regel negative Auswirkungen auf die Versorgungs-situation im Alter. Mögliche Instrumente für den Übergang in den Ruhestand sind hier insbesondere die Stärkung der Rahmenbedingungen für die Altersteilzeit, ein dauerhafter Rentenzugang ohne Abschläge ab 63 Lebensjahren und nach mindestens 45 Beitragsjahren.

Erwerbsminderungsschutz verbessern

Der Invaliditätsschutz der gesetzlichen Rentenversicherungen ist weiter zu verbessern. Der Zugang zur Erwerbsminderungsrente ist zu erleichtern.

Die Altfälle sollen den Neufällen gleichgestellt werden. Die Zurechnungszeiten für die Erwerbsminderungsrenten (auch Altfälle) werden auf 65 Jahre verlängert. Erwerbsgemindert ist, wer wegen körperlicher (z.B. Unfall) oder psychischer Erkrankung einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Im vorletzten Bundestagswahlkampf wurde den Erwerbsgeminderten eine deutliche Verbesserung ihrer Erwerbsminderungsrente versprochen. Tatsächlich wurde mit dem Rentenpaket 2014 die Zurechnungszeit bei Rentenneuzugängen ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte wurden dabei so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62. statt wie vorher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet.

Außerdem müssen neben der beschlossenen Verlängerung der Zurechnungszeiten und den jüngsten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente in weiteren Schritten ungerechtfertigte Abschläge beseitigt werden. Niemand wird freiwillig erwerbsgemindert.

Währenddessen müssen die Angebote und Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation auch durch die gesetzliche Rentenversicherung ausgeweitet werden, um alters- und alternsgerechte Arbeit zu fördern und gesundheitsbedingte vorgezogene Austritte aus dem Erwerbsleben möglichst lange zu verhindern. Dabei ist besonderes Augenmerk auf Maßnahmen gegen den dramatischen Anstieg psychischer Belastungen zu legen.

 

5) Nur gute Arbeit sichert gute Rente.

Dauerhafte, sozialversicherungspflichtige und gut bezahlte Arbeit kann einerseits individuelle Ansprüche auf eine gute Altersversorgung und andererseits gesunde solidarische Rentenfinanzen sichern. Deshalb streben wir auch mit Blick auf die Rente Ordnung auf dem Arbeitsmarkt ohne Prekarität, Niedriglöhne und gebrochene Erwerbsbiografien, mit geschlechtergerechter Erwerbsbeteiligung, mit Arbeits- und Gesundheitsschutz an.

Barrierefreies PDF:
Beschluss: Angenommen
Text des Beschlusses:

Das deutsche System der Altersvorsorge wird den Anforderungen von Sicherung des Lebensstandards in einer sich wandelnden Arbeitswelt und Gesellschaft trotz der von der SPD durchgesetzten punktuellen Verbesserungen nicht mehr gerecht. Immer mehr Menschen droht im Alter der Gang in die Grundsicherung. Selbst Durchschnittsverdienende müssen mit einer Mager-Rente rechnen. Schuld sind die Verwerfungen der letzten Jahrzehnte auf dem Arbeitsmarkt und eine verfehlte Rentenpolitik, die durch die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag nicht ausreichend korrigiert wird.

Menschen, die über einen langen Zeitraum Beiträge einzahlen, müssen im Gegenzug auch darauf vertrauen können, dass sie am Ende ihres Berufslebens eine auskömmliche gesetzliche Rente beziehen werden. Diese Erwartung spiegelt noch immer einen breiten gesellschaftlichen Konsens wider und wird nach wie vor generationenübergreifend geteilt.

Das Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung und die damit verbundene Teilprivatisierung ist gescheitert. Nur wenige haben die Möglichkeit, die wachsenden Versorgungslücken in Folge des festgelegten Leistungsabbaus der gesetzlichen Rentenversicherung durch private Vorsorge zu schließen. Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge gibt es nicht flächendeckend, sie befindet sich in Zeiten einer langjährigen Niedrigzinsphase auf dem Rückzug und erreicht gerade diejenigen Arbeitenden am wenigsten, die sie am dringendsten bräuchten.

Die Leistungsreduzierungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere nach der Jahrtausendwende, waren vom Streben nach einem möglichst niedrigen Beitragssatz getrieben. Dieser Weg bringt die Versicherten in eine Sackgasse, in der den marginalen Entlastungen in der Erwerbsphase sozialer Abstieg oder gar Armut im Alter folgen. Deshalb muss es einen Kurswechsel und eine Rückbesinnung auf das Versorgungsprinzip sozialer Sicherung geben. Auskömmliche Renten müssen wieder primäres Sicherungsziel des Sozialstaates werden. Die Rentenversicherung zählt zum Kern unseres Sozialstaats und hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt. Gerade in der Zeit seit der Finanzmarktkrise ab 2008 stellte sich die Stärke dieses umlagefinanzierten Sicherungssystems heraus. Sie umfasst alle Generationen im Land, ist unabhängig von Banken, Privatversicherungen und internationalen Fonds, von privaten Renditeinteressen und auch unabhängig von der Entwicklung einzelner Beschäftigtengruppen, Betrieben oder Branchen. Sie stellt dabei eine hälftige Finanzierung durch die Arbeitgeber sicher. Zugleich nutzt sie bestmöglich den Vorteil möglichst großer, solidarischer Kollektive. Unser rentenpolitisches Ziel ist es, in Zukunft den Solidarvertrag zwischen den und innerhalb der Generationen zu schützen und weiterzuentwickeln. Durch eine sozialstaatlich ausgestaltete und gerecht finanzierte Absicherung muss ein gutes Leben im Alter garantiert und der Lebensstandard weitgehend gesichert werden. Deshalb wollen wir einen Kurswechsel in der Rentenpolitik mit einer langfristig deutlichen Steigerung des gesetzlichen Rentenniveaus mit dessen dauerhafter Ankoppelung an die allgemeine Wohlstandsentwicklung. Angesichts des tiefgreifenden Strukturwandels der Arbeitswelt und der bevorstehenden Transformation der Industriearbeit ist dies besonders dringlich. Das Alterssicherungssystem muss an die bevorstehenden strukturellen Umbrüche angepasst werden. Die Arbeitswelt wird immer vielschichtiger. Der Trend zu immer individuelleren Erwerbsverläufen wird sich im Zuge der Veränderung weiter verstärken. Erziehungs-, Weiterbildungs- und Pflegezeiten werden zum Normalfall.

Ein zeitgemäßes Rentensystem muss sich an die Tatsache einer dynamischeren Arbeitswelt anpassen und ebenfalls in Zeiten des Wandels soziale Sicherheit für alle gewährleisten. Für eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung im Alter ist der Neuaufbau einer solidarischen und gerechten Alterssicherung unverzichtbar! Das SPD-Zukunftsprogramm sieht viele Verbesserungen in der Rentenpolitik vor: Alle Erwerbstätigen sollen langfristig in die Rentenversicherung aufgenommen werden. Armutsrisiken sollen bei den Erwerbsminderungsrentner*innen verringert, vieles soll verbessert werden. Langjährige Pflege von Familienmitgliedern sollen sich nicht mehr negativ auf die Rente auswirken. Gesetzlich Versicherte sollen sich in angemessenem Umfang ergänzend freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern können. Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz. Das Rentenniveau soll auf 48% dauerhaft stabilisiert werden. Tarifvertraglich vereinbarte kollektive Altersversorgungsformen sollen bevorzugt werden. Zudem soll die Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig abgeschafft werden. Die im Koalitionsvertrag festgelegte Stabilisierung des Rentenniveaus und das Festhalten am Status quo bei der gesetzlichen Rentenversicherung reichen nicht aus. Für eine lebensstandardsichernde gesetzliche Rente brauchen wir, wie auch von den Gewerkschaften gefordert, eine Anhebung auf 53 %. Mit der Reaktivierung des Nachholfaktors noch vor der nächsten Rentenanpassung 2022 werden die Renten in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht in ausreichendem Maße mit der Lohn- und Preisentwicklung mithalten können.

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

  • Die gesetzliche Rente ist und bleibt der Grundpfeiler der Alterssicherung

Berechnungen zeigen, dass die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung positiv ist und auch für kommende Generationen positiv bleibt. Die gesetzliche Rente ist der Grundpfeiler der Alterssicherung in Deutschland. Die gesetzliche Rente muss zukünftig wieder die alleinige Säule der Alterssicherung sein. Das System der gesetzlichen Alterssicherung ist so umzubauen, dass das Ziel der Lebensstandardsicherung wieder ausschließlich durch das gesetzliche Rentensystem erreicht und damit die strukturelle Armut vermieden wird.

Nur die Rückkehr zur lebensstandardsichernden gesetzlichen Altersrente kann der jahrzehntelangen Arbeits- und Beitragsleistung der Versicherten gerecht werden.

Die bisherige Riesterrente mit staatlicher Subventionierung der Versicherungskonzerne darf nicht weitergeführt werden. Die gesetzliche Förderung privater Vorsorge muss künftig entfallen. Für bestehende Verträge soll jedoch der Vertrauensschutz gelten. Alle für die Altersvorsorge notwendigen Steuermittel sind in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bündeln.

Kapitalgedeckte Formen der Alterssicherung haben sich nicht bewährt. Sie sind risikobehaftet, zehren einen großen Teil ihrer Erträge durch Verwaltungs- und Managementkosten sowie Profiterwartungen und Provisionen auf. Zudem vermehren sie auf den Finanzmärkten die Massen anlagesuchenden Kapitals, was wiederum den Renditedruck von Fonds und Anlegern auf den produktiven Bereich erhöht. Daher lehnen wir mit allem Nachdruck die von der FDP forcierte Aktienrente ab. Sie kann keinen nennenswerten Beitrag zur Stabilisierung der Altersvorsorge leisten und kostet die Steuerzahlenden gerade angesichts der Schuldenfinanzierung viel Geld, das an anderer Stelle fehlt. Gewinne entstehen lediglich auf den Finanzmärkten.

  • Schrittweise Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent

Wir haben die Abwärtsspirale bei der gesetzlichen Rente gestoppt. Um ein gutes Leben im Alter zu ermöglichen und den Lebensstandard besser zu sichern, ist das gesetzliche Rentenniveau schrittweise von heute 48 Prozent auf das Niveau von 53 Prozent anzuheben, also in etwa auf den Stand zu Beginn dieses Jahrtausends. Über lange Zeit wurde so ein Netto-Rentenniveau von etwa 70 Prozent erreicht – was nach heutiger Berechnungsmethode einem Sicherungsniveau netto vor Steuern von etwa 53 Prozent entspricht. Dies erfordert zwingend zwei Maßnahmen:

  • Zentrale Bezugsgröße bei der Berechnung des Rentenniveaus ist die sogenannte Standardrente mit 45 Entgeltpunkten für 45 Jahre Durchschnittseinkommen. Diese Standardrente ist auf der Basis der von langjährig Versicherten im Schnitt tatsächlich erreichten Entgeltpunkte (derzeit etwa 43 Entgeltpunkte) neu zu definieren.
  • Das von der Bundesregierung angenommene Gesamtversorgungsniveau unterstellt, dass die gesetzliche Rente von einer Riester-Rente ergänzt wird. Doch auf viele Beschäftigte trifft diese Annahme gar nicht oder zumindest nicht in dieser Höhe zu, da sie über keine entsprechenden Anwartschaften verfügen. Zudem geht die Bundesregierung von überzogen optimistischen Annahmen hinsichtlich Rendite, Dynamisierung und Kosten aus. Diese unterstellte Zusatzvorsorge aus einem Riester-Vertrag sollte daher in entsprechender Höhe wieder als Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.

Das Verhältnis von neuer Standardrente zu entsprechendem Durchschnittseinkommen muss mit 53% zum dauerhaften Zielniveau werden.

Der Altersvorsorgeanteil (AVA) muss aus der Rentenanpassungsformel ersatzlos gestrichen werden.

  1. Eine solidarische Finanzierung der Alterssicherung durch eine Paritätisch finanzierte Erwerbstätigenversicherung

Wir wollen die paritätisch finanzierte Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung weiterentwickeln, in die zukünftig alle Erwerbstätigen, also auch Selbständige, BeamtInnen, Berufspolitiker, in das Rentensystem einbezogen werden. Aus verschiedenen Gründen ist gerade jetzt, also zu Beginn der 2020er Jahre der Umstieg auf eine Erwerbstätigenversicherung günstig und politisch geboten.

Hierbei sollen in Zukunft Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber auch zusätzlich auf den Gewinn erhoben werden können. Die Höhe des Arbeitgeberbeitrages im Bereich des Niedriglohnsektors ist mindestens am Durchschnitt der Branche auszurichten (Arbeitgebermindestbeitrag).

Auf die historisch gewachsenen Ansprüche in den Sonderversorgungssystemen besteht ein eigentumsähnlicher Bestandsschutz. Deshalb kann die Weiterentwicklung zu einer Erwerbstätigenversicherung nur schrittweise im Rahmen einer Stichtagsregelung vollzogen werden. Dabei werden jene Selbständige, Beamte, Abgeordnete oder freiberuflich Tätige in die Versicherungspflicht einbezogen, die zum Stichtag noch nicht in einem obligatorischen Alterssicherungssystem versichert sind. Im Rahmen der Übergänge der Sonderver-sorgungssysteme in die Erwerbstätigenversicherung sind die jeweils nach altem Recht noch erworbenen Anwartschaften zu gewährleisten. Der Übergang wird daher ein bis zwei Generationen in Anspruch nehmen. Um Länder und Kommunen von den vorübergehend ansteigenden Beitragslasten für Ihre BeamtInnen zu entlasten, errichtet der Bund einen Sonderfonds, der mittelfristig durch die eingesparten Pensionen zurückerstattet wird. Perspektivisch stellen wir damit die Alterssicherung unabhängig von der arbeitsrechtlichen Erwerbsform und dem bezogenen Einkommen auf eine möglichst breite Beitragszahlendenbasis.

Parallel muss hierzu die Möglichkeit einer Demographie-Rücklage in der Rentenversicherung geschaffen werden. Ergänzend zum Aufbau dieser Demografie-Reserve muss ein demografie-bedingter Kostenanstieg vorübergehend durch Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.

Die Mindestreserve und die Demografie-Rücklage sind sinnvoll zu investieren. Wir halten es für dringend geboten, damit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, wie dies schon bis 2005 geschah. Damit schaffen wir gesellschaftlichen Nutzen und eine Verzinsung des angesammelten Kapitals. Die hierdurch mobilisierbaren Beträge übersteigen die bisher geplanten Maßnahmen aller öffentlichen Hände für den sozialen Wohnungsbau um ein Mehrfaches.

Beiträge und Bemessung

Einen guten Sozialstaat gibt es nicht zum Nulltarif. Der von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch finanzierte Beitragssatz von derzeit 18,6% kann moderat steigen, um substantielle Verbesserungen im Rentenniveau zu erreichen. Eine positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat in den letzten Jahren viele Horrorvisionen über steigende Beiträge und die angebliche Unfinanzierbarkeit eines höheren Leistungsniveaus widerlegt.

Aufgabe einer sozialdemokratischen Reform muss es sein, die Rentenformel an die jetzige und künftige Gesellschaft anzupassen und dieses Thema zu besetzen – als Vereinfachung, als Klarheit und als Schutz vor dem Risiko der Altersarmut.

Dabei muss es Ziel sein, Nachteile in der Rentenversicherung ohne bürokratischen Auf wand auszugleichen. Statt immer neue Ausnahmeregelungen zu schaffen, dürfte es gerechter sein, das Drittel der persönlichen Entgeltpunkte für die Beitragszeiten mit der geringsten Bewertung auf den Durchschnitt der persönlichen Entgeltpunkte anzuheben und somit zum Prinzip der Rente nach Mindesteinkommen zurückzukehren.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ist aufzuheben, wobei die Leistungen degressiv abgeflacht werden. Das bedeutet, dass oberhalb eines noch festzulegenden hohen Jahreseinkommens die mit den Beiträgen verbundenen Rentenanwartschaften bei Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht mehr im Verhältnis 1:1 ansteigen würden. Außerdem sollen die Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialversicherungen in den unteren Einkommensbereichen zulasten entsprechend höherer Arbeitgeberbeiträge proportional reduziert werden.

Die Verschlechterung der Rentenformel durch den Nachhaltigkeitsfaktor muss künftig wieder entfallen.

Zeiten des Bezugs von Bürgergeld sind künftig wieder wie bis 2010 als versicherungs- und Beitragszeiten zu bewerten.

Für Erziehungs- und Pflegeleistung (finanziert durch Pflegeversicherung) erhalten die erziehen-den bzw. pflegenden Personen so viele Rentenpunkte zusätzlich zu ihrem Rentenanspruch, als hätten sie in der Erziehungs- bzw. Pflegezeit weitergearbeitet. Entsprechend erfolgt eine renten-rechtliche Bewertung zukünftig von Aus- und Fortbildungszeiten.

Steuer- und Verteilungspolitik, Zuschuss

Die notwendige ausreichende Kapitalausstattung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ist durch einen angemessenen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt herzustellen.

Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, dass auch die gesetzliche Rente nur zur Hälfte auf Leistungen nach dem SGB XII angerechnet wird.

Außerdem muss ein wesentlicher Teil zur Finanzierung der gesetzlichen Rente zügig durch eine gerechte Steuer- und Verteilungspolitik erbracht werden. Der Spitzensteuersatz ist zu erhöhen, um die soziale Ungleichheit einzudämmen. Außerdem sind europaweit Finanzgeschäfte (Finanz-transaktionssteuer) und die Umsätze von digitalen Unternehmen (Digitalsteuer) zu besteuern.

Die Mehreinnahmen sind zur Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung einzusetzen. Alters-vorsorge ist auch und gerade in Zeiten tiefgreifender Umbrüche eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Angesichts der Reichtumsentwicklung ist sie auch finanzierbar.

Die gesetzliche Obergrenze für Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung von aktuell 1,5 Monatsausgaben ist zu beseitigen oder zumindest deutlich zu erhöhen.

 

Beitragsungedeckte Leistungen steuerlich finanzieren

Leistungen, die systematisch nicht durch Beiträge gedeckt sind, wollen wir solidarisch und gerecht über Steuermittel finanzieren. Es entspricht der rentenpolitischen Beschlusslage der SPD, alle versicherungsfremden, aber sozial notwendige Leistungen über das allgemeine Steueraufkommen zu finanzieren. Dazu gehören zum Beispiel: Mütterrente, Ost-West-Angleichung, Erwerbsminderungsrente, Erziehungs- und Pflegeleistungen.

Betriebliche Altersvorsorge als Ergänzung

Die bestehenden und zukünftigen vereinbarten Regelungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bezüglich Betriebsrente bleiben unberührt. Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) kann,  tariflich abgesichert und arbeitgeberfinanziert, als Ergänzung zu einer gestärkten gesetzlichen Rente einen Beitrag zur individuellen Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung sowie zur Hinterbliebenenversorgung leisten. Den Einsatz von Steuermitteln zu deren Förderung lehnen wir hingegen ab.

  1. Guter Übergang in die Rente statt Rente mit 67 oder 70!

Die Regelaltersgrenze anpassen

Die Diskussionen um Verbesserungen beim Rentenniveau wie bei der Armutsbekämpfung werden konterkariert durch die nicht enden wollende Debatten um eine immer höhere Regelaltersgrenze. Letztere lehnen wir ab.

Die Rente mit 67 geht an der Realität vieler Beschäftigten vorbei und ist durch das gesetzliche Rentenzugangsalter mit 65 Jahren und durch flexible, die individuelle Situation berücksichtigende Übergänge zu ersetzen. Eine realistisch in Arbeit erreichbare Regelaltersgrenze muss gerade vor dem Hintergrund des Wandels der Arbeit verstärkt von passgenauen Optionen für die Gestaltung sozial abgesicherter Übergänge während des Erwerbslebens sowie beim Ausstieg aus dem Erwerbsleben begleitet werden. Hier geht es um die Ermöglichung und Förderung abschlagsfreier Übergänge vom Arbeitsleben in den Ruhestand. Lücken in der Erwerbsbiografie haben in der Regel negative Auswirkungen auf die Versorgungs-situation im Alter. Mögliche Instrumente für den Übergang in den Ruhestand sind hier insbesondere die Stärkung der Rahmenbedingungen für die Altersteilzeit, ein dauerhafter Rentenzugang ohne Abschläge ab 63 Lebensjahren und nach mindestens 45 Beitragsjahren.

Erwerbsminderungsschutz verbessern

Der Invaliditätsschutz der gesetzlichen Rentenversicherungen ist weiter zu verbessern. Der Zugang zur Erwerbsminderungsrente ist zu erleichtern.

Die Altfälle sollen den Neufällen gleichgestellt werden. Die Zurechnungszeiten für die Erwerbsminderungsrenten (auch Altfälle) werden auf 65 Jahre verlängert. Erwerbsgemindert ist, wer wegen körperlicher (z.B. Unfall) oder psychischer Erkrankung einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Im vorletzten Bundestagswahlkampf wurde den Erwerbsgeminderten eine deutliche Verbesserung ihrer Erwerbsminderungsrente versprochen. Tatsächlich wurde mit dem Rentenpaket 2014 die Zurechnungszeit bei Rentenneuzugängen ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte wurden dabei so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62. statt wie vorher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet.

Außerdem müssen neben der beschlossenen Verlängerung der Zurechnungszeiten und den jüngsten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente in weiteren Schritten ungerechtfertigte Abschläge beseitigt werden. Niemand wird freiwillig erwerbsgemindert.

Währenddessen müssen die Angebote und Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation auch durch die gesetzliche Rentenversicherung ausgeweitet werden, um alters- und alternsgerechte Arbeit zu fördern und gesundheitsbedingte vorgezogene Austritte aus dem Erwerbsleben möglichst lange zu verhindern. Dabei ist besonderes Augenmerk auf Maßnahmen gegen den dramatischen Anstieg psychischer Belastungen zu legen.

5) Nur gute Arbeit sichert gute Rente.

Dauerhafte, sozialversicherungspflichtige und gut bezahlte Arbeit kann einerseits individuelle Ansprüche auf eine gute Altersversorgung und andererseits gesunde solidarische Rentenfinanzen sichern. Deshalb streben wir auch mit Blick auf die Rente Ordnung auf dem Arbeitsmarkt ohne Prekarität, Niedriglöhne und gebrochene Erwerbsbiografien, mit geschlechtergerechter Erwerbsbeteiligung, mit Arbeits- und Gesundheitsschutz an.

Beschluss-PDF: