A5 Betriebsratsgründungen und -wahlen besser schützen!

Status:
Annahme

Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sanktionen gegenüber Arbeitgeber*innen, welche eine Betriebsratswahl behindern oder beeinflussen, müssen sich nach §107 StGB und §108 StGB richten (Wahlbehinderung und Wählernötigung führt zu Freiheitsstrafen oder Geldstrafen) und auch deren Beauftragte erfassen, auch wenn die Wahl des Wahlvorstandes durch die Initiatoren noch nicht verkündet wurde, ist bei einem Agieren gegen die Initiator*innen bereits eine Wahlbehinderung anzunehmen. Zur zuverlässigen Verfolgung solcher Delikte müssen zwingend Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden.

Begründung:

Insgesamt gibt es bei knapp 16 Prozent der Neugründungen Behinderungen seitens der Arbeitgeber*innen. Die Wiederwahl bestehender Betriebsräte behindern Arbeitgeber*innen deutlich seltener. Besonders mittelgroße eigentümer*innengeführte Unternehmen tun sich bei dem schändlichen Treiben hervor. Die Sanktionierung nach §119 BetrVG ist hier eine zu geringe Abschreckung.

Die Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt: in rund einem Drittel der Fälle, in denen sich der/die Arbeitgeberinnen gegen die erstmalige Wahl eines Betriebsrats sperrt, findet diese am Ende nicht statt. Deutlich seltener können Arbeitgeber*innen die Neuwahl von bereits etablierten Betriebsratsgremien verhindern.

Barrierefreies PDF:
Beschluss: Angenommen
Text des Beschlusses:

Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sanktionen gegenüber Arbeitgeber*innen, welche eine Betriebsratswahl behindern oder beeinflussen, müssen sich nach §107 StGB und §108 StGB richten (Wahlbehinderung und Wählernötigung führt zu Freiheitsstrafen oder Geldstrafen) und auch deren Beauftragte erfassen, auch wenn die Wahl des Wahlvorstandes durch die Initiatoren noch nicht verkündet wurde, ist bei einem Agieren gegen die Initiator*innen bereits eine Wahlbehinderung anzunehmen. Zur zuverlässigen Verfolgung solcher Delikte müssen zwingend Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden.

Beschluss-PDF: