Die öffentlichen Arbeitgeber müssen sich dafür einsetzen, dass bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, die keine oder nur geringe Deutschkenntnisse aufweisen, ein kostenloses Angebot (bei hälftiger Anrechnung auf die Arbeitszeit) zum Spracherwerb bis mindestens B2 zu unterbreiten ist, um sicherzustellen, dass spätestens nach 3 Jahren adäquate Deutschkenntnisse nachgewiesen werden können. Dieses Angebot soll natürlich auch auf private Arbeitgeber ausgeweitet werden.
Die öffentlichen Arbeitgeber müssen sich dafür einsetzen, dass bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, die keine oder nur geringe Deutschkenntnisse aufweisen, ein kostenloses Angebot (bei hälftiger Anrechnung auf die Arbeitszeit) zum Spracherwerb bis mindestens B2 zu unterbreiten ist, um sicherzustellen, dass spätestens nach 3 Jahren adäquate Deutschkenntnisse nachgewiesen werden können. Dieses Angebot soll natürlich auch auf private Arbeitgeber ausgeweitet werden.