I1 Abschaffung von Artikel 146 GG

Wir fordern die ersatzlose Streichung von Art 146 GG:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Begründung:

Das deutsche Grundgesetz ist eine Erfolgsgeschichte. Kaum eine andere Verfassung hat den moralischen Imperativ der Menschenwürde in einer derartigen Weise hervorgehoben wie es die unsere tut. Dabei war das Grundgesetz am Anfang nur als Überbrückung gedacht, daher auch der Name. Diese Übergangslösung ist mit der Zeit aber zur Norm geworden und spätestens seitdem es auch nach der Wiedervereinigung immer noch in Kraft ist, stellt sich die Frage ob es überhaupt noch einer neuen deutschen Verfassung bedarf. Betrachtet man die Tatsache, dass keine einzige im Bundestag vertretene Partei seit der Wiedervereinigung ernsthaft eine neue Verfassung anstrebt, kann man davon ausgehen, dass auch in der Bevölkerung kein ausgeprägtes Bedürfnis nach einer neuen Verfassung für die BRD besteht. Aus diesem Grund scheint es nur logisch und wünschenswert den Art 146 zu streichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an nächsten Landesparteitag
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