Dieser Initiativantrag unterstützt grundsätzlich den Antrag A4 der Arbeitsgemeinschaften für Arbeitnehmerfragen (AfA) „Arbeitsmarktpolitik neu ordnen, Hartz-IV-Logik aufheben“. Der Antrag A4 findet mit diesem Initiativantrag allerdings Ergänzung.
Zum einen müssen auch die Sanktionen der Hartz-Gesetzgebung gegenüber Erwerbslosen mit einer Neuordnung der Arbeitsmarktpolitik sozialer gestaltet werden. Die ALG II-Sanktionen verstießen schon gegen gerechte sozialstaatliche Grundsätze, als diese mit der ‚Agenda 2010‘ eingeführt wurden. Ein für das Leben notwendiger Grundbedarf darf weder ganz noch prozentual abgesenkt werden.
Zum anderen ist der Umgang der Partei mit der ‚Agenda 2010‘ genau zu definieren. Es ist unstrittig, dass durch die ‚Agenda 2010‘ die Ungleichheit bzw. Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander triftet. Die Unternehmen haben die Möglichkeit auf einem dadurch entstandenen Billiglohnsektor zuzugreifen – die Unternehmensgewinne stiegen und steigen. Zeitgleich geht aber in weiten Teilen der Bevölkerung die ständige Angst nach gesellschaftlichen Ausschluss durch ‚Hartz IV‘ um. Hinzuweisen ist hier auch auf die unzähligen menschlichen Schicksale, die durch ‚Hartz IV‘ entstanden sind. Die im Laufe der Zeit immer weiter verschäften Sanktionen zwangen viele Menschen in den wirtschaftlichen Ruin (auch unter Beteiligung der SPD in den Großen Koalitionen). Die Antragsteller fordern, die Glaubwürdigkeit bei den Wählern zurückzugewinnen. Dies ist nur möglich, wenn die SPD ehrlich und klar zu den Fehlern bekennt und diese rückgängig macht. Als eine Hauptursache der Ablehnung sehen die Antragsteller, dass langjährige Arbeitnehmer erst ihr gesamtes Vermögen aufzubrauchen haben, bevor sie antragsberechtigt sind.
Die SPD muss die Fehler eingestehen und dann den Blick mit einer umfassenden Reform des Arbeitsmarktes zugunsten der Arbeitnehmer wieder nach vorne richten.