Ä1 zum RAG6

Status:
Annahme

Streiche den Satz zu den Wahlen in Zeile 7-10

Begründung:

Wahlen können ganz normal entsprechend der gesetzlichen Anforderungen und im Einklang mit dem GG an Wahlen bei Parteien durchgeführt werden – im Zweifel aber also auch rein digital wenn das im Einklang mit dem GG steht.

Gerade in der aktuellen pandemischen Lage sollten wir uns insbesondere bei zum Beispiel dringend erforderlichen Vorstandsneuwahlen nicht entgegen einer denkbaren gesetzlichen Regelung, die eine sichere digitale Wahl erlaubt, verschließen, sondern die Satzung offen für gesetzliche Regelungen und technische Neuerungen halten. Natürlich sollen Wahlen standardmäßig wie bisher in Präsenz stattfinden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme