Ä5 zum RGP6

Z. 276 Anmerkung: Die von der Gesellschaft eingeforderten Leistungen müssen angemessen entlohnt werden, nicht nur durch Förderungen, sondern auch über die Wertschätzung für die produzierten Nahrungsmittel. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Empfehlung der Antragskommission:
Nichtbefassung