Ä1 zum RAG25

Status:
Erledigt

Streiche: „Streiche §22, Abs 3, Satz 2

Begründung:

Begründung:

Die in SAG 25 für § 22, Abs. 3, Satz 2 vorgesehene Streichung enthält einen Änderungsvorschlag,  der im Falle seiner Annahme, eine massive Verschlechterung für die Arbeit und die Einbindung der AGs SPDqueer, AG Migration & Vielfalt, AfB, ASG, ASJ, Selbstaktiv bedeuten würde. Aktuell sind die Vertreter*innen dieser AGs lediglich beratende Mitglieder in den Vorständen der jeweiligen Gliederungen. Durch die vorgesehene Streichung würde nun auch noch die Vertretung der AGs mit beratender Stimme in dem jeweiligen Vorstand der Parteigliederung verhindert. Als Volkspartei haben wir den Anspruch alle Teile der Gesellschaft zu vertreten. Diesem Anspruch können wir als Partei nur gerecht werden, wenn auch zukünftig die Einbindung aller AGs in den Entscheidungsgremien sichergestellt ist. Dazu gehört die Vertretung in den Vorstandsebenen, wo wir als AGs  unsere vorhandene themenspezifische und vielfältige Expertise unserer Genoss*innen einbringen und zum Wohle der Gesellschaft als Partei vertreten können.

Angesichts der bisherigen konstruktiven und wichtigen Arbeit unserer AGs zu Gesellschaftsthemen, halten wir daher statt einer Reduzierung eine Ausweitung und Intensivierung der Einbindung der AGs in die entsprechenden Parteistrukturen für zwingend geboten.