Ä1 zum RGP16

Wir werden uns im Einvernehmen mit dem Bund für die völlige arbeitsrechtliche Gleichstellung aller Beschäftigten im kirchlichen Bereich mit Ausnahme der Verkündigung in Bayern einsetzen. Dies gilt insbesondere auch für das kollektive Arbeitsrecht von Mitbestimmung bis Tarifautonomie.

 

Einfügen in Zeile 159:

Um die bundesweiten Anstrengungen dahingehend zu begleiten, treten wir in Gespräche mit Diözesen und Landeskirche.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme