In SAG1 (§14) wird in Absatz 1a Satz 1 wie folgt formuliert: „Der Landesparteitag beschließt im Rahmen der jeweiligen Wahl, ob ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende oder aber zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau, gewählt werden sollen; die Abstimmung über diese Frage erfolgt geheim nach den Regelungen der Wahlordnung für Einzelwahlen, stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Landesparteitags, die aktiv wahlberechtigt sind.“
Empfehlung der Antragskommission:
Übernahme durch Antragssteller*in