S8 Weg mit §219a

Status:
Nicht abgestimmt

Die Streichung des § 219a StGB ist überfällig und dringlich. Wie in allen Lebensbereichen muss insbesondere in diesem Bereich, der Frauen emotional und körperlich betrifft und sie mit einem für die Betroffenen meist unbekannten medizinischen Eingriff konfrontiert, ein barrierefreier und schneller Zugang zu sachlichen und zeitgemäßen Informationen ermöglicht werden. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen bzw. einen solchen in jedem Fall durchführen wollen, müssen die Möglichkeit haben, sich umfassend darüber informieren zu können. Das Recht auf Informationsfreiheit kann insbesondere für ungewollt schwangerer Frauen in dieser für sie besonderen Situation nicht hoch genug bewertet werden – für dieses ist zu sorgen, weshalb der §219a StGB gestrichen werden muss.

Ein weiterer wichtiger Grund für die Streichung des §219a liegt in seiner Widersprüchlichkeit zu §218a StGB. Dieser regelt nicht strafbare Schwangerschaftsabbrüche und somit ein straffreies ärztliches Handeln. Dass ein Hinweis auf die Durchführung von rechtlich nicht strafbaren Schwangerschaftsabbrüchen aber strafrechtlich eben durch §219a verboten ist, führt zu einer eklatanten Rechtsunsicherheit. Sog. „Lebensschützer*innen“ und radikale Abtreibungsgegner*innen machen durch diese Rechtsunsicherheit regelrecht „Jagd“ auf Ärtz*innen, die diese medizinische Maßnahme anbieten. Sie erhalten oft Drohbriefe oder werden, wie im Falle der Ärztin Kristina Hänel vom Herbst 2017, wegen der Nennung dieses Eingriffes im Leistungsprofil ihrer Praxis angezeigt. Zunehmend ziehen sich deshalb immer mehr Ärzt*innen aus der medizinischen Versorgung in diesem Bereich zurück oder beschränken sich bei der Durchführung von Abtreibungen auf ihre eigenen Patientinnen und bieten diese nicht generell an oder vernetzen sich hierzu nicht aktiv mit den entsprechenden Beratungsstellen, um dem Vorwurf einer „Bewerbung“ dieses Eingriffes zu entgehen. Dies alles erschwert die Arbeit der Ärzt*innen und eben auch der Beratungsstellung auf Kosten der betroffenen Frauen.

In den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger sowie zahlreiche Fachverbände die Streichung des sog. „Werbeverbots für einen Schwangerschaftsabbruch“ befürworten, wobei an dieser Stelle auch klar und deutlich zu sagen ist: Information ist keine Werbung – es geht nicht um die anpreisende Darbietung einer Leistung, verbunden mit einem Appell zu deren Bezug, sondern um die wertungsfreie und neutrale Information über eine solche und wer sie durchführt!

Dass der von der SPD-Bundestagsfraktion erarbeitete Gesetzentwurf zur Streichung des § 219a letztlich zurückgezogen wurde, um einen Kompromiss mit der Union zur Wahrung des Koalitionsfriedens zu suchen, ist unserer Meinung nach ein schwerer Fehler. Die SPD wird wegen Rückzieher wie diesem von vielen Bürger*innen als profillose Partei erachtet – das Ergebnis der Bundestagswahl zeigt dies eindeutig.

Wie in der letzten Legislaturperiode wird hier erneut der Weg über die Hinterzimmer mit der Union gegangen, anstatt eine ehrliche Debatte im Bundestag zu führen, anhand derer die Bürger*innen die Argumente in dieser Sache nachverfolgen und die unterschiedlichen Positionen der Parteien wahrnehmen können.

Wir fordern deshalb die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, den Gesetzentwurf auf Streichung des §219a in den Bundestag einzubringen und alles dafür zu tun, die Informationsfreiheit von Ärzt*innen und Frauen in diesem so persönlichen und emotional-empfindlichen Bereich zu gewährleisten.

Langfristig muss in der SPD und ihren Arbeitsgemeinschaften eine Debatte über die Abschaffung der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs geführt werden. Die Fristenlösung, die faktisch keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen und Patient*innen bedeutet, ist nicht akzeptabel. Wir müssen die Debatte über den § 218 StGB in der Gesellschaft führen und verstehen die SPD hier als progressive Kraft, die eine Veränderung der bestehenden Verhältnisse vorantreiben muss. Repressive Gesetze, die Frauen* und Ärzt*innen unterdrücken, lehnen wir ab!

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme