S14 Sofortige Aufhebung der Aussetzung der Förderung (SGB III) für die Ausbildung zum/zur Pflegefachhelfer/in (Altenpflege)

Der Landesverband der BayernSPD fordert den SPD Parteivorstand, die SPD Bundestagsfraktion, den SPD Landesvorstand und die SPD Landtagsfraktion auf, sich für die sofortige Aufhebung der Aussetzung der Förderung (SGB III) für die Ausbildung zum/zur Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) einzusetzen.

Im Hinblick auf die weiterhin problematische Personalentwicklung in der Altenpflege müssen alle staatliche Möglichkeiten zur Gewinnung von Auszubildenden ausgeschöpft werden.

Durch die Förderung der Ausbildung zur Pflegefachhelferin/zum Pflegefachhelfer in der Altenhilfe stand (in Form einer Ausnahmeregelung) bis zum 31.03.2016 ein Instrument zur Verfügung, das es insbesondere Frauen und Männern ohne mittleren Berufsabschluss ermöglichte, eine über die Arbeitsagentur geförderte Pflegeausbildung (1jährige Ausbildung) zu absolvieren, die dann wiederum die Voraussetzung zur dreijährigen Ausbildung (Pflegefachkraft) darstellt.

Begründung:

Jährlich werden statistische Zahlen der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege über Schülerinnen und Schüler, die mit Hilfe der Förderung nach SGB III die Ausbildung zum/zur Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) absolvieren, erhoben.

Im vergangenen Schuljahr lag der Wert bei fast 30 %. Ohne diese Förderung ist es für bestimmte Personengruppen (z. B. alleinerziehende Mütter, Flüchtlinge, Berufsrückkehrer/innen, Umschüler/innen) schwer bis gar nicht möglich, diese Ausbildung zu wählen bzw. zu beginnen.

Des Weiteren steigen 30 – 50 % der Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung zum/zur Pflegefachhelfer/in in die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in ein.

Hier spielen insbesondere die Zugangsvoraussetzungen eine entscheidende Rolle. Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) befähigt dazu, auch ohne mittleren Bildungsabschluss die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in zu durchlaufen.

Über diesen „Weg“ rekrutieren wir bis zu 50 % der Schülerinnen und Schüler für die Ausbildung zur Fachkraft. Ein nicht unerheblicher Teil würde demnach auch hier wegfallen.

Diese Entwicklung kann keinesfalls im Interesse der SPD sein!

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesverband der BayernSPD fordert den SPD Parteivorstand, die SPD Bundestagsfraktion, den SPD Landesvorstand und die SPD Landtagsfraktion auf, sich für die sofortige Aufhebung der Aussetzung der Förderung (SGB III) für die Ausbildung zum/zur Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) einzusetzen.

Im Hinblick auf die weiterhin problematische Personalentwicklung in der Altenpflege müssen alle staatliche Möglichkeiten zur Gewinnung von Auszubildenden ausgeschöpft werden.

Durch die Förderung der Ausbildung zur Pflegefachhelferin/zum Pflegefachhelfer in der Altenhilfe stand (in Form einer Ausnahmeregelung) bis zum 31.03.2016 ein Instrument zur Verfügung, das es insbesondere Frauen und Männern ohne mittleren Berufsabschluss ermöglichte, eine über die Arbeitsagentur geförderte Pflegeausbildung (1jährige Ausbildung) zu absolvieren, die dann wiederum die Voraussetzung zur dreijährigen Ausbildung (Pflegefachkraft) darstellt.

Beschluss-PDF: