M1 Rückführung von im Pflegebereich tätigen Geflüchteten aussetzen

Status:
Nicht abgestimmt

Um dem Pflegenotstand in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie bei der ambulanten Pflege wirkungsvoll zu begegnen, wird die sofortige Aussetzung der Rückführungskriterien von Flüchtlingen im Pflegebereich beantragt.

Die BlueCard ist im Bereich der Pflege derzeit keine Alternative, da diese einen Mindestverdienst von € 48.000 p.a. voraussetzt.

Wir stellen deshalb den Antrag:

Geflüchteten Personen ohne Anerkennung*, die sich für einen Pflegeberuf entschieden haben und eine schulische Ausbildung absolvieren oder bereits in der Pflege tätig sind, eine sofortige unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen.

Sofern Geflüchtete in Ausbildung stehen oder in der Pflege sind, sollen sie von den gleichen Arbeitsbedingungen hinsichtlich Entfristung oder branchenüblicher Entlohnung profitieren.

Zur Feststellung der fachlichen Eignung soll vor Beginn der Ausbildung ein Pflichtpraktikum von 6 bis 12 Wochen absolviert werden. Die Dauer des Praktikums hängt von den fachlichen Vorkenntnissen, Sprachkenntnissen und Patientenstamm der Einrichtung ab.

Bei der Aufnahme von Ausbildungsverhältnissen oder Anstellungsverträgen muss eine grundhafte Verständigung in deutscher Sprache (B1) sichergestellt sein.

Begründung:

Eckpunktepapier zum Einwanderungsgesetz (Entwurf der SPD-Bundestagsfraktion):  Betonung, dass sich der Antrag auf die Geflüchteten bezieht, die nicht anerkannt sind – anerkannte Geflüchtete „dürfen ohnehin bleiben“ und werden daher durch den Antrag nicht angesprochen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Handeln Bundestagsfraktion