W12 Reform des Ehegattensplittings mit Einführung der Individualbesteuerung mit Freibeträgen

Status:
Erledigt

Die SPD fordert die Reform des Ehegattensplittings hin zur Einführung und Etablierung einer Individualbesteuerung. Selbstverständlich muss hierbei der Bestandsschutz berücksichtigt werden. Auch müssen Freibeträge für Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder zur Wahrnehmung besonderer Fürsorgeaufgaben berücksichtigt werden. Die Individualbesteuerung mit Freibeträgen fördert alle Familienformen gleichwertig. Gleichzeitig beseitigt sie die Fehlanreize der ungleichen Aufgabenverteilung in Familien- und Paarbeziehungen. Die ungleiche Verteilung der Aufgaben führt zu extrem unterschiedlichem Einkommen im Lebensverlauf bis hin zu geringeren armutsgefährdenden Rentenansprüchen.

Begründung:

Das Ehegattensplitting wurde vor dem Hintergrund eingeführt Frauen bewusst zu Hause für Haushalt, Kinder und Familie zu halten. Mit der Einführung eines Familiensplittings würde zwar die Gleichwertigkeit aller Familienmodelle angestrebt nicht aber auf den Splittingvorteil innerhalb einer Paarbeziehung verzichtet werden, von dem vor allem Familien profitieren wo ein extremes Ungleichgewicht der Einkommenssituation gegeben ist – in der Regel durch ungleiche Aufgabenverteilung.

Inzwischen haben Frauen mehr Rechte – von Wahlrecht, über das Recht auf ein eigenes Konto als auch auf Arbeit  – ohne den Ehemann fragen zu müssen. Mit der Unterhaltsreform werden Frauen nach Trennung in die finanzielle Eigenständigkeit gezwungen. Obwohl es inzwischen die am besten ausgebildete Frauengeneration gibt, mehr Frauen nach Geburt eines Kindes auch schneller zurück in der Erwerbstätigkeit zu finden sind, steigt das Arbeitsvolumen kaum merklich und gibt es noch immer eine unbereinigte Lohn- und Gehaltslücke von durchschnittlich knapp 21%, d.h. aufgrund der Rahmenbedingungen. Diese Lohn- und Gehaltslücke vervielfacht sich zu einer Rentenlücke zwischen den Geschlechtern bei eigen erworbenen Ansprüchen von durchschnittlich knapp 60%.

Wir brauchen die Individualbesteuerung anstelle des Ehegatten- und Familiensplittings. Frauen müssen innerhalb von Paarbeziehungen auf Augenhöhe auch wirtschaftlich unabhängig agieren können. In heutiger Zeit ist dies besonders wichtig, da Arbeitsplatzverlust auf der Tagesordnung sein kann, aber auch Unfall, Krankheit und Tod, sowie Trennung und Scheidung ein Thema für Wegfall oder vermindertes Familiennettohaushaltseinkommen sind. Daher ist es notwendig Frauen zu stärken um vom Hinzuverdienst zu einem soliden eigenständigen Verdienst zu gelangen.

Selbstverständlich muss bei der Einführung der Individualbesteuerung mit Freibeträgen sowohl der sensible Umgang mit Bestandsschutz berücksichtigt werden als auch ein Konzept zur Übergangsphase – eventuell nach schwedischem Vorbild – erarbeitet werden.

Empfehlung der Antragskommission:
erledigt durch Beschlusslage