W10 Reform der Erbschaftssteuer

Status:
Nicht abgestimmt

Der Landesparteitag der Bayern-SPD möge beschließen, in Zusammenarbeit mit der Bundes-SPD ein Konzept zu einer Verbesserung des Erbschaftsteuerrechts zu erarbeiten:

  • Unverhältnismäßig hohe Erbschaften sollen als unsozial gebrandmarkt werden. Der Höchstsatz der Erbschaftssteuer soll auf 90% Erbschaftsteuer erhöht werden; eine angemessene Progression ist festzulegen.
  • Im unteren Bereich sollen die Freibeträge überprüft und ggf. erhöht werden – private Erbschaften zur Grundsicherung von Familien sollen weiterhin im angemessenen Rahmen ohne zu hohe Steuerbelastung möglich sein.
  • Das wirtschaftliche Interesse am Fortbestand von Unternehmen soll berücksichtigt werden, es soll jedoch verstärkt darauf geachtet werden, dass bei großen Unternehmen die soziale Gemeinschaft einen größeren Nutzen zieht.
Begründung:

Artikel 123 (3) der bayerischen Verfassung legt fest: „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“

Auch in Bayern weitet sich die Kluft zwischen den sozialen Schichten. Erbschaften zementieren diese Ungleichheit. Die ungleiche Verteilung von Vermögen und Einkommen wächst in Deutschland und in Europa immer mehr an: „Ob man in eine reiche oder arme Familie hineingeboren wird, gebildete oder ungebildete Eltern hat, beeinflusst so gut wie alles im Leben“ (Süddeutsche Zeitung, 6.11.2018). Im Regierungsprogramm 2017 hat sich die Bundes-SPD selbst das Ziel gesetzt: „Wir werden sehr große Erbschaften höher besteuern. Mit einer umfassenderen Erbschaftsteuerreform mit weniger Ausnahmen stellen wir sicher, dass endlich mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung der Erbschaften realisiert wird.“

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage