S7 Mindestlohnanpassung

Status:
Nicht abgestimmt

Die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich für eine andere Methode zur regelmäßigen Anpassung des Mindestlohns einzusetzen. Die jetzt vorgenommene Anpassung zum 1.1.19 ist noch weit von einem eigentlich notwendigen Zielwert von € 12,00 entfernt.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an Bundestagsfraktion
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Ä1 zum S7 1 bis Ende AfA-Landesvorstand/Klaus Barthel Adressat*innen: Bundestagsfraktion, Parteivorstand, Bundesparteitag, Landtagsfraktion   Die SPD setzt sich für einen armutsfesten Mindestlohn ein. Konkret heißt das, dass der Mindestlohn ein Nettomonatseinkommen bei Vollzeitbeschäftigung oberhalb der Armutsgrenze garantieren muss, also dass er oberhalb von 60% des Medianlohnes liegen muss. Er muss auch Lohnersatzleistungen wie ALG I und nach 45 Versicherungsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung gewährleisten. Diese Höhe des Mindestlohns ist jährlich zu errechnen und per Gesetz anzupassen. Der so zu errechnende Mindestlohn stellt auch die Untergrenze für vergabespezifische Mindestlöhne dar. Alle Ausnahmen sind abzuschaffen und die Kontrollen zu verstärken.   Anmerkung: je nach Berechnungsart läge ein solcher Mindestlohn derzeit zwischen 12,50 und 13€.