B11 Medienpädagogik ist kein Erweiterungsfach, es ist Pflicht!

Für die Lehramtsstudiengänge an den bayerischen Universitäten und Hochschulen fordern wir eine Reform beim Erweiterungsfach Medienpädagogik. Es soll in seiner jetzigen Form aufgelöst werden und seine Lehrinhalte zu Pflichtveranstaltungen für alle Lehramtsstudent*innen in Bayern werden.

Dafür braucht es Anpassungen beim Bayerischen Lehrerbildungsgesetz, bei der Lehramtsprüfungsordnung I (und II) sowie den Studien- und Prüfungs-ordnungen der einzelnen Universitäten. Hat eine Universität oder Hochschule das Fach noch nicht in seinem Angebot, ist sie dazu aufgefordert, so schnell wie möglich passende Strukturen und Inhalte für die Lehramtsstudent*innen zu schaffen. Das Kultusministerium soll hierbei unterstützen und entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stellen.

Begründung:

Es ist essentiell, dass die Lehrer*innen heutzutage mit den digitalen Medien vertraut sind und deren Chancen für den Schulunterricht erkennen. Die Lehrer*innenaus- und -weiterbildung muss darauf vorbereiten, doch hinkt sie diesen Ansprüchen weit hinterher, weil die Debatten viel zu oft nur um die Infrastruktur kreisen.

Der vom Kultusministerium hochgelobte Masterplan BAYERN DIGITAL II ist in der Hinsicht eine einzige Enttäuschung. Im Grunde sind es gerade mal zwei Sätze im gesamten Papier, die auf das Thema konkret eingehen. An einer Stelle wird eine „flächenwirksame Fortbildungsoffensive für alle Lehrkräfte“ ange-kündigt, an einer anderen Stelle die Einrichtung von Kompetenzzentren für digitales Lehren und Lernen an den lehrerbildenden Universitäten, so genannte DigiLLabs. Unabhängig davon, dass man sich in beiden Fällen weitere Details spart: beide Maßnahmen lösen nicht den Missstand, der im Moment vorherrscht.

Wir brauchen dringend einen medienpädagogischen Masterplan für unsere bayerischen Schulen und vor allem für die Lehramtsstudiengänge an unseren Universitäten und Hochschulen!

Im Moment ist der Grad an medienpädagogischer Ausbildung im Lehramt reine Lotterie. Für jedes Schulfach hat jede Universität seine eigene Studienordnung, die unheimlich stark von den Bedingungen vor Ort abhängig ist. Der Grundaufbau mag immer ähnlich sein, aber der Teufel steckt gerade hier im Detail. Ob zum Beispiel in der Fachdidaktik digitale Medien beim Thema Unterrichtsgestaltung eine Rolle spielen oder ob sie in der Allgemeinen Pädagogik mit eingebaut werden – das ist oft nicht einsehbar oder weist große Unterschiede auf. Einheitliche Standards zwischen den Universitäten – selbst innerhalb eines Schulfachs – existieren nicht. Es hängt mehr oder weniger vom Gutdünken des jeweiligen Lehrstuhls ab, ob digitale Bildung Teil des Studiums ist oder nicht.

Einziger Anker in diesem System ist derzeit das Erweiterungsfach Medienpädagogik, doch auch hier herrscht eine enorme Ungleichheit innerhalb des Freistaates. Im Moment wird dieses Erweiterungsfach gerade mal von drei Universitäten angeboten, und nur eine, die Uni München, bietet es für das Lehramt an beruflichen Schulen und das Lehramt für Sonderpädagogik an. An diesem untragbaren Zustand muss etwas geändert werden.

Es steht außer Frage, dass auch die Weiterbildung der bereits vorhandenen

Lehrkräfte mehr Aufmerksamkeit braucht und dass sehr viel Fingerspitzengefühl dabei gefragt ist. Noch wichtiger ist es jedoch, wirksame Strukturen für die Zukunft zu schaffen. In den kommenden Jahren erobert eine Generation die Universitäten, die mit digitalen Medien selbstverständlich aufgewachsen ist. Sie mit einem Studium zu konfrontieren, das die Digitalisierung im schlimmsten Fall völlig ausblendet – oder nicht den Willen hat, sich auf die Verbesserungen durch digitale Bildung einzulassen – all das steigert nicht die Attraktivität dieses wichtigen Berufs.

Auch die CSU macht es sich in der Hinsicht viel zu einfach. Beim Thema digitale Medien und Digitalisierung sieht sie in erster Linie die Lehrkräfte für Informatik in der Verantwortung. Informatik soll daher Pflichtfach werden, die Didaktik für Informatik auch auf die Grund- und Mittelschule erweitert werden, so der Masterplan BAYERN DIGITAL II. Das mag rein technisch betrachtet sinnvoll sein, aus pädagogischer Sicht eher weniger. Eine so eingeschränkte Sicht auf das Thema Medienkompetenz ist fatal. Wie so oft in der Debatte kratzt man bei der Medienpädagogik nur an der Oberfläche.

Wir müssen endlich anfangen, darüber nachzudenken, wie man unabhängig von technischer Ausstattung Medienkompetenz angemessen im Unterricht vermittelt und von Anfang an in die Lehrer*innenausbildung einbaut.

Es muss von Schulen nicht verlangt werden, dass sie technisch immer State-of-the-art sind – solange sie sich nicht mehr auf dem Stand von Windows 98 befinden.

Soll das digitale Klassenzimmer an allen bayerischen Schulen Realität werden, wie vom Kultusministerium geplant, ist es mit einer funktionierenden Breitbandverbindung und entsprechender ITAusstattung nicht getan, auch nicht mit einer Stärkung des Faches Informatik in den Lehrplänen.

Die pädagogische Auseinandersetzung mit digitalen Medien ist im 21. Jahrhundert nicht mehr „Nice to have“, es ist die Pflicht eines*r jeden Lehrer*in!

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an Landtagsfraktion
Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme Ä1 zum B11 13 UB Bamberg-Forchheim Ersetze "Kultusministerium" durch "Wissenschaftsministerium"
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Für die Lehramtsstudiengänge an den bayerischen Universitäten und Hochschulen fordern wir eine Reform beim Erweiterungsfach Medienpädagogik. Es soll in seiner jetzigen Form aufgelöst werden und seine Lehrinhalte zu Pflichtveranstaltungen für alle Lehramtsstudent*innen in Bayern werden.

Dafür braucht es Anpassungen beim Bayerischen Lehrerbildungsgesetz, bei der Lehramtsprüfungsordnung I (und II) sowie den Studien- und Prüfungs-ordnungen der einzelnen Universitäten. Hat eine Universität oder Hochschule das Fach noch nicht in seinem Angebot, ist sie dazu aufgefordert, so schnell wie möglich passende Strukturen und Inhalte für die Lehramtsstudent*innen zu schaffen. Das Wissenschaftsministerium soll hierbei unterstützen und entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stellen.

Beschluss-PDF: