V2 Keine Privatisierung öffentlicher Investitionen und Einrichtungen!

Status:
Überweisung

Die SPD-Abgeordneten in den Landtagen und im Bundestag werden aufgefordert, keinen Gesetzesänderungen, insbesondere keinen Verfassungsänderungen, zuzustimmen, welche eine wie auch immer geartete Privatisierung öffentlicher Investitionen und Einrichtungen zulassen. Das heißt im Klartext: Weder direkt noch indirekt (Öffentlich-private-Partnerschaften, sog. ÖPPs oder englisch PPPs) dürfen öffentliche Einrichtungen und Investitionen privatisiert werden. Dies gilt insbesondere aktuell für die Bundesfernstraßen-Gesellschaft und gilt auch für die Ablehnung auch privater Rechtsformen und Betreibergesellschaften und Untergesellschaften. Insbesondere auch die ÖPPs sind abzulehnen, da sie den Steuerzahler bedeutend (!) mehr belasten als eine Finanzierung durch Steuern oder über öffentlich aufgenommene Kredite (wie auch Rechnungshöfe auf vielen Ebenen immer wieder unterstrichen haben).

 

 

Begründung:

Die Privatisierung und insbesondere die ÖPPs führen zu bedeutend höheren Kosten für den Steuerzahler. Einziger Grund dafür kann also die – selbst auferlegte und jederzeit wieder abschaffbare – Schuldenbremse sein. Es kämen zur Finanzierung natürlich auch höhere Steuern in Frage. Wer aber weder höhere Steuern noch eine Finanzierung über direkte Kredite des Staates will, scheffelt willentlich Unsummen an Gewinne in die Taschen von Privatunternehmen, noch dazu ohne Risiko für diese Unternehmen, und zu Lasten des Bürgers. Ob dies noch mit den Amtsobliegenheiten eines Ministers oder einer Kanzlerin gegenüber dem Staatsvolk vereinbar ist, mag man dann schon bezweifeln. Jedenfalls handelt es sich um ein Vorgehen, dass die TAZ im Dezember 2016 wie folgt beschrieben hat:

„Diese Geschichte müsste als Kriminalfall erzählt werden. Ein Thriller, in dem ein Kartell von Ministern und ihrer Bürokratie versucht, mit Steuergeldern in Milliardenhöhe Renditewünsche von Konzernen zu bedienen. Und private Konten zu füllen. Jene von Versicherungskonzernen, Beraterfirmen, Banken und Kanzleien. Was schablonenhaft klingen mag, spielt sich derzeit real ab – verborgen hinter drögen Gesetzesänderungen.“

Dass die Regierung diesen Vorwurf des kriminellen Vorgehens nicht offensiv angegriffen hat, zeigt zweierlei:

  1. Der Vorwurf stimmt.
  2. Noch lieber als sich zu wehren will die Regierung „ums Verrecken“ nicht, dass diese Thematik breit öffentlich diskutiert wird. Deshalb lässt man sich lieber als kriminell bezeichnen, als in eine Diskussion einzutreten.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an nächsten Landesparteitag
Beschluss: Überweisung an nächsten Landesparteitag
Beschluss-PDF: