R2 Der Dritte Weg” muss endlich verboten werden!

Status:
Nicht abgestimmt

Im April 2012 sprach sich der Bayerische Landtag einstimmig dafür aus, die Organisation “Freies Netz Süd” (FNS) zu verbieten. Bis zum endgültigen Verbot durch das Bayerische Innenministerium gingen allerdings mehr als zwei Jahre ins Land. Durch diese enorme zeitliche Verzögerung hatten die Mitglieder des FNS die Möglichkeit, sich Ausweichstrukturen zu schaffen.
Die Partei “Der Dritte Weg” wurde am 28. September 2013 in Heidelberg gegründet. Sie setzt sich zusammen aus (Ex-)Mitgliedern der NPD und des FNS. Durch die Gründung in Heidelberg und die Beteiligung anderer Akteur:innen aus der rechtsextremen Szene, konnte ein direktes Verbot als Nachfolgeorganisation verhindert werden. Die Gründung einer Partei erfolgte auch, um einen zusätzlichen Schutz durch das von ihnen bekämpfte Grundgesetz in Form des Parteienprivilegs zu gewährleisten.
Die Partei setzt, im Gegensatz zu anderen Parteien, nicht auf personelles Wachstum. Die radikal-völkischen Nationalist:innen sehen sich selbst als eingeschworenen Kreis an Aktivist:innen, deren Ziel es ist, die Bundesrepublik Deutschland zu zerstören. So fordern sie, dass das “Volk den illusionären Unwert 70-jähriger Umerziehung gänzlich abstreift” und stellen sich damit direkt in eine Linie mit der Nazi-Ideologie der NSDAP.
Zudem vernetzt sich „Der Dritte Weg“ mit rechtsextremen Gruppen im Ausland, unter anderem der goldenen Morgenröte in Griechenland und dem “Nordic Resistance Movement”, die immer wieder auch durch Verherrlichung der SS und Adolf Hitler auffallen. In Deutschland besteht Kontakt zur Identitären Bewegung.
Unter anderem fordert „Der Dritte Weg“ die Wiederherstellung der Grenze von 1937. Auch die Aneignung von teils verbotenen nationalsozialistischen Symbolen und Ritualen ist Kernelement der Partei – mitunter zeigen sie diese in der Öffentlichkeit.
Grundsätzlich sieht sich „Der Dritte Weg“ als Verteidiger des „Deutschen Volkes” und der „germanischen Kultur“. So schreiben sie auf ihrer Website, durch „fieberhaften Wahn multikultureller Volksvermischer droht heute ganz Europa zu zerbrechen und unwiederbringlich niederzugehen”. Die hier genutzte Terminologie der “Volksvermischung” steht nicht nur in der Tradition des Nationalsozialismus, sondern entstammt diesem auch.
Zusammensetzung und Organisation
Der Gründer der Aussteiger:innenorganisation „Exit“, Bernd Wagner, sieht den „Dritten Weg” als eine Partei, die sich selbst im “Partisanenkrieg gegen die Demokratie” wähnt. Mit Gewalttaten gegen Geflüchtete und Andersdenkende widersprechen die Taten und Ziele der Partei klar der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Zudem dient “Der Dritte Weg” als ein Auffangbecken für Mitglieder verbotener Kameradschaften. Vielen dieser Neonazis wird nicht nur politisch eine neue Heimat geboten, sie sind auch in Vorstandspositionen wiederzufinden.
An der Organisation und der Art der Aktivitäten ist zu erkennen, dass „Der Dritte Weg“ tatsächlich eine Nachfolgeorganisation des „Freien Netz Süd“ ist. So heißen ihre Vertretungen auf Kreis- oder Bezirksebene “Stützpunkte” und dienen ihren Kadern als Netzwerkbasis zur Missionierung. Man kann nicht sofort Mitglied werden, sondern startet als Fördermitglied, mit der Option als Vollmitglied aufgenommen zu werden. Hierzu muss eine Mitgliederversammlung abgehalten werden. So kontrolliert die Partei, dass keine unliebsamen Menschen Mitglieder werden und die stramme Neonazi-Linie fortgeführt wird.
Die Entstehung neuer Stützpunkte im Bundesgebiet bei nur schwach wachsender Mitgliederzahl zeigt, dass “Der Dritte Weg” nur auf Bundesebene verboten werden kann. Drohungen und Gewaltdelikte sind Teil des Auftretens der Rechtsextremen, die sich auf Veranstaltungen auch mit rechten Terrorist:innen zeigen, wie dem verurteilten Karl-Heinz Statzberger, dessen Anschlagsversuch auf ein jüdisches Gemeindezentrum in München vereitelt wurde.
Teilnahme an Wahlen
„Der Dritte Weg“ strebt keine wirkliche Mitarbeit in Parlamenten an, bisher ist sie seit ihrer Gründung lediglich bei einer Landtagswahl in Rheinland-Pfalz angetreten- Stattdessen versucht sie durch ihren Organisation und das aufgebaute Netzwerk gezielt Ängste zu schüren und Menschen zu Hetze und Gewalttaten anzustacheln.
Aktionsprofil
“Der Dritte Weg” betreibt Hetzkampagnen im Netz, veröffentlichte unter anderem eine interaktive Karte, in der Geflüchtetenunterkünfte mit detaillierten Beschreibungen vermerkt waren. Auch Flyeraktionen, um gezielt vor Ort Angst zu schüren werden immer wieder durchgeführt. Auf der Wiesn 2015 verteilte “Der Dritte Weg” Flyer, die den Eindruck erweckten, dass massenhaft Frauen durch Asylbewerber:innen vergewaltigt wurden. Auf dem Flyer standen vermeintlich “gutgemeinte” Tipps – Ziel war es aber die von ihnen selbst geschürten Ängste augenscheinlich zu bestätigen.
Im Umfeld geplanter Geflüchtetenunterkünfte waren es auch immer wieder Mitglieder des “Dritten Wegs”, die, scheinbar als Privatpersonen, Protestgruppen in Sozialen Netzwerken wie Facebook gründeten und Angst und Hass vor Ort schürten. Dieses getarnte Vorgehen ermöglicht es ihnen zunächst Kontakt zur örtlichen Bevölkerung aufzubauen und ohne das Wissen von offiziellen oder antifaschistischen Gruppen Menschen vor Ort gegen beispielsweise geplante Unterkünfte aufzustacheln, bevor diese auch nur in der Gemeinde diskutiert werden.
Das Bundesverfassungsgericht ist, aus gutem Grund, die einzige Instanz in Deutschland, die Parteien verbieten kann. Trotz der geringen Größe stellt die Partei „Der Dritte Weg“ eine erhebliche Gefahr für unser Zusammenleben dar. Sie versucht die Spaltung der Gesellschaft voran zu treiben. Auch durch ihr verfassungsfeindliches Profil halten wir ein Verbot dieser Partei für unumgänglich.
Da es allerdings durchaus sein kann, dass die Partei u.a. durch ihre Organisationsart oder den mangelnden Willen an parlamentarischer Mitbestimmung vom Bundesverfassungsgericht nicht als Partei angesehen wird, möchten wir auch diese Möglichkeit abdecken.
Deswegen fordern wir:
– Die SPD setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass ein Verbotsverfahren der Partei “Der Dritte Weg” vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet wird.
– Falls das Verbotsverfahren an der Definition als “Partei” scheitern sollte, ist es die Aufgabe der SPD “Der Dritte Weg” als verfassungsfeindliche Organisation nach dem Vereinsgesetz verbieten zu lassen.
– Im Falle eines Verbots sollen alle rechtlichen Wege ausgeschöpft werden, um eine Neugründung unter anderem Namen zu verhindern. Uns ist dabei klar, dass wir uns im Kampf gegen den Faschismus nicht nur auf den rechtlichen Weg des bürgerlichen Staates verlassen können und antifaschistische Arbeit letztendlich nur durch den politischen Kampf erfolgreich sein kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme