W11 Demokratisch entscheiden – Ceta nicht vorläufig in Kraft treten lassen

Status:
Erledigt

Die EU-Kommission plant derzeit, das zwischen EU und Kanada geplante Freihandelsabkommen Ceta schon vor der Zustimmung der nationalen Parlamente vorläufig in Kraft treten zu lassen.  – zumindest für die Teile, die im alleinigen Zuständigkeitsbereich der EU liegen.

Das Abkommen würde in diesem Fall in Kraft treten, bevor der Bundestag darüber abgestimmt hat.

Eine Klausel in CETA würde es großen Teilen des Abkommens erlauben, ohne die Zustimmung irgendeines Parlaments in Kraft zu treten – inklusive der vieldiskutierten und unbeliebten Sonderrechte für Investoren!

Diese Klausel erlaubt, dass das CETA-Abkommen in Kraft tritt, sobald der Rat der Europäischen Union – d.h. die Regierungen der Mitgliedsstaaten –, aber keines der europäischen Parlamente, zugestimmt hat. Das EU-Parlament anzuhören, ist nur eine in den letzten Jahren geübte Praxis, aber kein Recht des EU-Parlaments.

Die AsF Bayern lehnt dieses Vorgehen als verfassungsrechtlich und demokratiepolitisch inakzeptabel ab.

Die AsF Bayern fordert Sigmar Gabriel auf, Wort zu halten, indem er Ceta keine vorläufige Zustimmung erteilt, bevor es im Bundestag behandelt wurde.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt