Der Freistaat Bayern hat folgende Maßnahmen für die
Berufsvorbereitungsjahr-Klassen (BVJ) umzusetzen:
- a) Grundsätzliche Anerkennung des einjährigen BVJ-Klassen-Besuchs, unabhängig von den Noten des Jahreszeugnisses. Damit endet die Berufsschulpflicht.
- b) Generelle Beschulung einer BVJ-Klasse durch ein Zweier-Team, z.B. Lehrkraft + ausgebildete(r) AssistentIn
- c) Verstärkung der berufspraktischen Anteile bei Reduzierung schulischer Pflichtstunden
- d) Entwicklung, Erprobung und Einführung neuer pädagogischer Konzepte, um Schülerinnen und Schülern im Übergang von allgemeinbildenden Schulen zur beruflichen Bildung zu unterstützen.
Die Kooperation zwischen Mittelschule und Berufsschule (v.a. den BVJ-Klassen) muss institutionalisiert werden.
Die Konzepte sollen die Möglichkeit einschließen, einen ersten Einstieg in die Berufstätigkeit z.B. durch Minijobs oder Berufspraktika mit dem Besuch eines BVJ zu verbinden. Den Schulen und Schulträgern in den betroffenen Ballungsgebieten soll durch Modellversuche die Möglichkeit geboten werden, an der Entwicklung eigenverantwortlich und abgestimmt auf die regionalen/lokalen Besonderheiten mitzuarbeiten.
Seit Jahrzehnten gibt es in der Bundesrepublik am Ende eines Schuljahres Zehntausende von jugendlichen Schulabbrechern ohne Abschluss in den Mittelschulen und ohne Berufsausbildungsvertrag (je nach Statistik 5-11% eines Mittelschuljahrgangs).
Obwohl Auszubildende von der Wirtschaft gegenwärtig sehr gesucht sind, nimmt in den Ballungszentren Bayerns die Zahl der Jugendlichen, die keinen Ausbildungsplatz anstreben und den Besuch der Berufsschule zum Teil verweigern, erheblich zu.
Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum Jugendliche, die bereits in der Mittelschule keine Lern- und Leistungsmotivation zeigten, sozial auffällig waren sowie massenweise Schulabsenzen produzierten, gezwungen werden, wiederholt BVJ-Klassen zu besuchen, obwohl ihre manifeste Schulverweigerung sich jedes weitere Schuljahr verschärft.
Die sozialpolitischen, familienpolitischen sowie bildungspolitischen Problemlagen haben sich verschärft. Die bisherigen Reformversuche in sogenannten BVJ-Klassen erweisen sich zunehmend als völlig ungeeignet. Dies zeigen die akute Zunahme von verbaler und körperlicher Gewalt, Kleinkriminalität und totaler Schulverweigerung.
Parallel dazu sehen wir einen beängstigenden Verschleiß der betroffenen Lehrer und Lehrerinnen, sofern Lehrkräfte überhaupt bereit sind, derartige Problemklassen zu unterrichten. Es ist schulpolitisch unverantwortlich, die psycho-soziale Gesundheit von engagierten LehrerInnen zu ruinieren, indem sie im schulischen Alltag wiederholt Situationen ausgesetzt sind, wo jegliche kognitive, emotionale und berufspraktische Bildung nahezu unmöglich ist.
Alle Lehrkräfte mit BVJ-Klassen-Erfahrung sind sich einig, dass schon der generelle Einsatz von Zweier-Teams eine wichtige effektive Maßnahme wäre, sowohl für die Jugendlichen als auch für die LehrerInnen.
Bildungspolitische Veränderungen sind erfahrungsgemäß bürokratisch überfrachtet, parteipolitisch kontrovers und brauchen eine lange Anlaufzeit Deswegen wäre zu überlegen, ob die Maßnahmen des Antrags nicht in mindestens zwei beruflichen Brennpunkt-Schulen modellartig ausprobiert und wissenschaftlich begleitet werden.
Die Berufsschulen, die unterrichtenden Lehrkräfte, die dort beschulten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die betroffenen Familien und der Arbeitsmarkt hätten einen Nutzen von den vorgeschlagenen Änderungen.