16 Antrag auf mehr Steuergerechtigkeit bei der Gewerbesteuer für Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften

Worum geht es?

 

Im Zusammenhang mit der Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 Prozent und dem Abzugsverbot der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe wurde zum Ausgleich für natürliche Personen und Personalgesellschaften die Anrechnung der gezahlten Gewerbesteuer auf die persönliche Einkommensteuer beschlossen.

Dies wurde für erforderlich gehalten um eine gleichmäßige Besteuerung von juristischen Personen mit einem Steuersatz von 15 % Körperschaftsteuer und natürlichen Personen mit einem Spitzensteuersatz von über 42 % zu gewährleisten.

Diese Vorschrift erweist sich in der Praxis als äußerst tückisch. So kann es vorkommen, dass die Anrechnung der Gewerbesteuer bei Personengesellschaften nicht angemessen, das heißt proportional zu den steuerpflichtigen Einkünften erfolgt.

Soweit keine Einkommensteuer auf Grund einer Verlustsituation bezahlt wird, erfolgt auch keine Anrechnung der bezahlten Gewerbesteuer.

Außerdem wird ab einem Hebesatz von über 400 % die Mehrbelastung der Gewerbesteuer nicht mehr kompensiert. Dies trifft vor allem Städte wie z.B. Gera, welche wegen den Entlastungsprogrammen gezwungen sind, Hebesätze wie in München einzuführen und gleichzeitig Leistungen an die Bürger zu kürzen.

Die deutschen Städte finanzieren sich zunehmen über das Steueraufkommen der Bürger, so dass ein Bevölkerungswachstum erforderlich ist.

Hohe Gewerbesteuern, welche durch eine Anrechnung nicht kompensiert werden können, machen solche Städte zusätzlich unattraktiv. Zur demographischen Entwicklung kommt dann noch der Wegzug der Bürger.

 

 

 

Der Vorschlag

 

Die AGS schlägt vor, dass die gezahlte Gewerbesteuer voll auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Auch wenn es dadurch zu Erstattungen kommt. Im Übrigen soll die Gewerbesteuer bei Personengesellschaften proportional zu den aus dieser Gesellschaft erzielten steuerpflichtigen Einkünften angerechnet werden.

Begründung:

Die Gemeinden brauchen zusätzliche Attraktivität für ein Bevölkerungswachstum und die Bürger brauchen einfache Regelungen.

Die jetzige Norm ist zu komplex, sie dient nicht der Steuergerechtigkeit und sorgt in unseren Problemgemeinden für eine zusätzliche Beschleunigung des Bevölkerungsrückgangs.

Diesen Teufelskreis gilt es zu stoppen. Die Architekten der jetzigen Regelung haben offensichtlich die Probleme beim Erlass des Gesetzes nicht erkannt.

 

 

 

 

 

 

 

Fazit:

 

Diese Maßnahme würde sich nicht auf die Gewerbesteuer auswirken, sondern die Steuerberechnung insgesamt vereinfachen.

Soweit durch die gerechte Anrechnung Steuermindereinnahmen resultieren, ist dies für eine gerechte Steuer hinzunehmen. Den positiven Effekt, die sich dadurch für Gemeinden wie z. B. Gera ergeben können, sind nicht zu unterschätzen. Die Bürger dort wären nicht gezwungen in Nachbargemeinden auszuwandern.

Das Steueraufkommen dieser Gemeinden würde sich durch den Vorschlag nicht schmälern. Eine einfache Ermittlung der Anrechnung der Gewerbesteuer proportional zu den Einkünften sowie die volle Anrechnung der Gewerbesteuer würde auch den bürokratischen Aufwand enorm verringern.

 

 

 

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