8 Soziale Sicherungssysteme für Selbständige

Die AGS fordert die Integration von Selbstständigen in alle Sicherungssysteme

 

Krankenversicherung:

 

– Bei Beitragsrückstand, der bei Gründer*innen schnell entstehen kann, unbürokra-tisch Ratenzahlungen ermöglichen, um den Verlust von Leistungsansprüchen zu vermeiden.

 

– Beibehaltung der Senkung des Beitragssatzes auf Grundlage einer Mindestbe-messungsgrenze für Selbständige mit geringem Einkommen und gegebenenfalls kurzfristige Anpassung bei statistisch belegten neuen Erkenntnissen.

 

– Rückkehr in die GKV nach Insolvenz im Alter von über 55 Jahren erleichtern.

 

– Langfristig Einführung der Bürgerversicherung.

 

Arbeitslosenversicherung

 

– Die Verpflichtung zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von 12 Monaten, die 30 Monate vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit stattgefunden haben muss, soll als Beitrittskriterium für die freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschafft wer-den, damit auch Personen von dem Angebot profitieren können, die sich direkt nach dem Studium selbstständig machen.

 

Altersvorsorge

 

– Einführung der Basisaltersversicherung für alle Erwerbstätigen

Begründung:

Der Zugang zur GKV muss erleichtert werden. Aktuell ist der Wechsel aus der PKV ab einer Altersgrenze von 55 Jahren nicht mehr möglich. Gerade bei Insolvenz muss eine Möglichkeit geschaffen werden, die nicht davon abhängig ist, ob in diesem Alter der Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gelingt.

 

Dazu sollte die Beitragsbemessungsgrenze entfallen, u.a. weil diese Vorgehens-weise das System der PKV weiterhin begünstigt. Nachgewiesenermaßen ergibt sich gerade durch die aktuelle Situation eine geringere als die Mindestbeitragsbemes-sungsgrenze.

Auch bei Härtefallregelungen ist der monatliche Mindestbeitrag oft noch zu hoch. Beitragsentlastungen werden erst für den Folgemonat gewährt. Es darf den/die Versicherungsnehmer*in bei Rückständen nicht in der Form treffen, dass der Anspruch auf Leistungen in einer finanziell angespannten Situation verfällt.

 

Mit der Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung wird die Zwei-Klassen-Medizin beendet, die sich in erster Linie am Einkommen der Versicherten und an deren Gesundheitszustand orientiert. Die Versicherungspflicht muss dabei alle Erwerbsarten einschließen, Selbständige wie abhängige Beschäftigte sowie Beamte.

 

Das Rententhema ist sehr komplex und die Einführung der Grundrente sicherlich ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Da viele Selbstständige durch schwankende Einnahmen und dadurch bedingte mangelnde Investitionen in die Alterssicherung während ihres jahrzehntelangen Berufslebens im Rentenalter auf Grundsicherung angewiesen sind, sollte eine Basisrentenversicherung eingeführt werden.

 

Die Versicherungspflicht muss alle Erwerbsarten einschließen, Selbstständige wie abhängige Beschäftigte sowie Beamte. Als Ergebnis muss neben der auf Grundlage einkommensabhängiger Beiträge erworbenen Anwartschaft die Möglichkeit zur Auszahlung einer Grundrente vorgesehen werden.

 

Selbstständigen sollte auf Nachweis von 35 Berufsjahren, z.B. durch Einkommens-steuererklärungen, ein monatlicher Betrag analog einer Grundrente ausgezahlt werden können. Auch bei Selbstständigen können durch Pflege von Angehörigen oder Kindererziehungszeiten Honorarausfälle zustande gekommen sein, die bei der gesetzlichen Grundrente Berücksichtigung finden.

 

In europäischen Nachbarländern werden fehlende Beitragsjahre durch geringfügige prozentuale Kürzungen ausgeglichen oder Grundrenten anhand von Mindestlöhnen berechnet, was als Anregung in die Überlegungen zur Umsetzung einbezogen werden kann.

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