S1 Inklusion als Menschenrecht ins Grundgesetz und Umsetzung der Forderungen des Fachausschusses der UNO Staatenbericht 2023 Allgemeiner Teil

Die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv Bayern fordert den Landesvorstand der BayernSPD auf, zusammen mit der Bundesregierung und dem Bundesvorstand der SPD dafür zu sorgen, dass

 

  1. die Rechte der Menschen mit Behinderung auf gesellschaftliche Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit gemäß den Bestimmungen der ratifizierten UN-BRK und des unterzeichneten
    Fakultativprotokolls definitiv als Menschenrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden
  2. die Entwicklung von Strategien zur Stärkung des Engagements in allen Bereichen des Regierungsportfolios sichergestellt werden, so dass Behinderung in allen Bereichen von Staat und Gesellschaft
    als Querschnittsthema anerkannt wird, und um behindertenbezogene Maßnahmen in allen Rechtsbereichen wirksam zu
  3. die Vereinbarkeit der bestehenden Gesetze, Politiken und Verwaltungspraktiken systematisch mit den Verpflichtungen Deutschland’s aus dem Übereinkommen UN-BRK überprüft werden,
    menschenrechtsbasierte Aktionspläne mit einem klaren Konzept von Behinderung aufgestellt, angemessene Maßnahmen zur Förderung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte aus dem Übereinkommen UN-BRK sowie Ziele und Indikatoren zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens erstellt werden
  4. die Überprüfung der Rechtsgrundlagen des Rechts von Verbänden zur Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung aus der UN-BRK auf Bundes- und Länderebene, der Erlass eines allgemein geltenden Rechtsschutzrechts von Verbänden, die Bereitstellung wirksamer Rechtsbehelfe über bloße Feststellungsurteile hinaus gehen und die Beseitigung unbilliger Belastungen wie der Gefahr prohibitiver Prozesskosten und überhöhter Zulässigkeitsanforderungen beseitigt werden
  5. die Entwicklung und Umsetzung institutionalisierter Verfahren für eine enge Abstimmung und aktive Beteiligung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Organisationen von Kindern mit Behinderungen,in allen sie betreffenden Angelegenheiten die Standards für diese Verfahren festlegen, indem sie unter anderem ausreichend Zeit für ihre Antworten garantiert bekommen und alle einschlägigen Dokumente in zugänglichen Formaten bereitgestellt werden
  6. die Fähigkeit von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen und Menschen mit geistigen und/oder psychosozialen Behinderungen, gestärkt werden, damit sie aktiv an allen Maßnahmen zur Umsetzung der UN -BRK beteiligt werden können und ihre gesetzlichen Rechte, rechtliche Schritte einzuleiten, wirksam auszuüben und dafür ausreichende Mittel bereitgestellt werden sowie die Sicherstellung, dass die Finanzmittel nicht ausschließlich projektbezogen sind und ohne unangemessene administrative Hürden in Anspruch genommen werden können
Begründung:

Alle Menschen haben das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben und an der Gesellschaft. Aufgrund von geringer bis keine Barrierefreiheit in vielen Bereichen in Deutschlands werden Menschen mit Behinderung noch immer von der Teilhabe und Selbstbestimmung in der Gesellschaft ausgeschlossen.

In dem erst 1993 in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz festgelegten Gleichstellungsgrundsatz von Menschen mit Behinderung hat sich an der Anerkennung und Akzeptanz behinderter Menschen in der Gesellschaft nur wenig geändert. Auch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des Fakultativabkommens 2009 hat an der Realität in Deutschland nur wenig geändert und der augenblickliche gesellschaftliche Umbruch nach rechts und die Rückkehr in die Zeiten des Sozialdarwinismus des beginnenden 20. Jahrhundert gefährden die nach der UN-BRK besonders schützenswerte Gruppe der Menschen mit Behinderung in besonderem Maße.

 

Menschen mit Behinderung erleben tagtäglich zunehmende passive und aktive Geralt, Ausgrenzung, Diskriminierung und Intoleranz. Um sicherzustellen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung durch den politischen Wandel nicht beschnitten werden können, ist es notwendig, das Menschenrecht „Inklusion“ = UN-BRK ins Grundgesetz aufzunehmen und den Forderungen des Fachausschusses der UNO im Staatenbericht 2023 nachzukommen.

 

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