Ergänze nach Grundstücken “ die Aufgrund von Beschaffenheit, Lage und Anbindung für den sozialen Wohnungsbau geeignet sind, falls die Eigentümer*innen aus nicht verhaltnismäßigen oder vorgeschobenen Gründen einen Verkauf ausschließen und etwaige alternative Grundstücke mit aquiva- lenter Eignung nicht zur Verfügung stehen.“