W1 Inflation und Vergütungsordnungen

Status:
Annahme
  1. Vom Gesetzgeber erlassene Vergütungsordnungen (StBVV, RVG, HOAI, GOÄ, GOZÄ u.a.) sollen künftig entlang der Inflationsrate erhöht werden, bspw. zum 1.1. jeden Jahres. Dies soll automatisch durch eine Wertsicherungsklausel in der Verordnung sichergestellt werden, d.h. eintreten, ohne dass es erneuter Gesetzgebungsakte bedarf.
  2. Bis zu einer entsprechenden gesetzgeberischen Umsetzung sollen die Vergütungsverordnungen durch jährliche Gesetzgebungsakte so erhöht werden, dass die Teuerung seit der letzten Novellierung aufgefangen wird.
    Begründung:

    Die Inflation erreicht derzeit Höhen, die nach dem zweiten Weltkrieg nicht mehr vorgekommen sind. Es ist davon auszugehen, dass die Inflation eventuell moderat zurückgehen, sich aber deutlich über dem vertraut geringen Niveau einpendeln wird. Zugleich entwickeln sich Personalkosten in Anlehnung an die Inflation. Zudem sind die Energiekosten großer Preistreiber. Diese betreffen den Mittelstand mindestens genauso stark wie den Verbraucher, oftmals stärker. Dies bedeutet, dass sich die Kosten der Unternehmen erheblich steigern.

    Gegenüber den Kunden der Teuerung der Produktionskosten entsprechende Preiserhöhungen durchzusetzen, ist für Unternehmen herausfordernd. Dort jedoch, wo die Preise nicht am Markt gebildet werden – also im Bereich der vom Gesetzgeber festgesetzten Vergütungen – haben die Unternehmer überhaupt keine Möglichkeit, die Kostensteigerungen zu kompensieren.

    Nach Erhebungen des statistischen Bundesamtes liegt die Umsatzrendite im Mittelstand unterhalb von 10%. Dies bedeutet, dass bereits die Inflation des Jahres 2022 den gesamten Unternehmensgewinn vernichten kann, wenn die Kundenpreise nicht der Kostensteigerung angepasst werden. Die Lage kann daher ganze Branchen in ihrer Existenz bedrohen.

    Der Gesetzgeber nimmt Anpassungen der gesetzlichen Vergütungsordnungen aber nur in sehr langen Intervallen und dann meist auch deutlich unterhalb der Geldentwertung vor. Wir fordern daher, dass gesetzliche Vergütungssysteme entlang der Inflationsrate wertgesichert werden sollen.

    Wir fordern daher, künftig in allen Vergütungsordnungen eine automatische Wertsicherung gesetzlich zu verankern.

    Bis dies in allen Vergütungsordnungen erfolgt ist, fordern wir jährliche Anpassung durch legislative Akte entlang der Teuerung des Vorjahres.

    Statt einer Orientierung an der Entwicklung der Verbraucherpreise ist auch die Festlegung eines branchenspezifischen Wertes denkbar. Es muss dann jedoch eine zügige Feststellung durch eine öffentliche Stelle – bspw. das Fachministerium – sichergestellt sein.

    Barrierefreies PDF:
    Beschluss: Angenommen
    Text des Beschlusses:
    1. Vom Gesetzgeber erlassene Vergütungsordnungen (StBVV, RVG, HOAI, GOÄ, GOZÄ u.a.) sollen künftig entlang der Inflationsrate erhöht werden, bspw. zum 1.1. jeden Jahres. Dies soll automatisch durch eine Wertsicherungsklausel in der Verordnung sichergestellt werden, d.h. eintreten, ohne dass es erneuter Gesetzgebungsakte bedarf.
    2. Bis zu einer entsprechenden gesetzgeberischen Umsetzung sollen die Vergütungsverordnungen durch jährliche Gesetzgebungsakte so erhöht werden, dass die Teuerung seit der letzten Novellierung aufgefangen wird.
    Beschluss-PDF: