Einfügen in §1 (4) als neuen vorletzten Satz:
Eine Vertretung der/des Landesvorsitzenden durch ein Mitglied des Präsidiums ist in Kassen- und Finanzangelegenheiten möglich. Die Benennung erfolgt durch die/den Landesvorsitzenden oder durch Beschluss des Präsidiums. Die konkreten Befugnisse der benannten Person regelt die Geschäftsordnung des Präsidiums.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, München.
Einfügen in §1 (4) als neuen vorletzten Satz:
Eine Vertretung der/des Landesvorsitzenden durch ein Mitglied des Präsidiums ist in Kassen- und Finanzangelegenheiten möglich. Die Benennung erfolgt durch die/den Landesvorsitzenden oder durch Beschluss des Präsidiums. Die konkreten Befugnisse der benannten Person regelt die Geschäftsordnung des Präsidiums.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, München.