Einfügen in §14 (1) Landessatzung als neue Ziffer 5 und Anpassung der folgenden Ziffern:
(1) Dem Landesvorstand gehören an:
(1.-3.)
- die Generalsekretärin oder der Generalsekretär, sofern die Wahl dieses Amtes auf Antrag der oder des Vorsitzenden erfolgt,
- die stellvertretende Generalsekretärin oder der stellvertretende Generalsekretär, sofern die Wahl dieses Amtes auf Antrag der oder des Vorsitzenden erfolgt,
- die Sprecherin oder der Sprecher der bayerischen Europaabgeordneten der SPD,
(…)
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
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Barrierefreies PDF:
Beschluss:
Angenommen
Text des Beschlusses:
Einfügen in §14 (1) Landessatzung als neue Ziffer 5 und Anpassung der folgenden Ziffern:
(1) Dem Landesvorstand gehören an:
(1.-3.)
- die Generalsekretärin oder der Generalsekretär, sofern die Wahl dieses Amtes auf Antrag der oder des Vorsitzenden erfolgt,
- die stellvertretende Generalsekretärin oder der stellvertretende Generalsekretär, sofern die Wahl dieses Amtes auf Antrag der oder des Vorsitzenden erfolgt,
- die Sprecherin oder der Sprecher der bayerischen Europaabgeordneten der SPD,
(…)
Beschluss-PDF: