Trotz des in den letzten Jahren in Deutschland sinkenden Fleischverbrauchs hat sich noch zu wenig am allgemeinen Fleischkonsumverhalten geändert. Im Jahr 2020 wurden im Durchschnitt immer noch 57,33 Kilogramm Fleisch pro Kopf konsumiert. Tatsächlich stammen knapp 98 % davon von Tieren, die nicht artgerecht und unter grausamen Bedingungen in der sogenannten Massentierhaltung gehalten wurden. Diese Form der Tierhaltung und Produktion tierischer Lebensmittel hat äußerst negative Einflüsse auf die Tiere, auf die Menschen als Konsument*innen und auch auf die Umwelt. Aktuell wird von staatlicher Seite noch zu wenig getan, um den Tierschutz in der Lebensmittelherstellung konsequent umzusetzen.
Massentierhaltung kann allgemein als eine intensive Form der Tierhaltung bezeichnet werden, bei der meist nur eine einzige Tierart auf einer nicht ausreichend großen landwirtschaftlichen Fläche zum Ziel der Erzeugung des größtmöglichen Ertrages gehalten wird. Der Gesundheitszustand, das allgemeine Wohlbefinden sowie natürliche Verhaltensweisen der Tiere werden entweder nicht oder nur unzureichend berücksichtigt oder sogar bewusst missachtet. Im Vordergrund steht bei der Massentierhaltung die größtmögliche Ertragsmaximierung mit möglichst geringem Kostenaufwand zulasten des Tierwohls. Uns Jusos ist es aber wichtig, solche Betriebe zu fördern und zu unterstützen, die das Tierwohl in den Vordergrund stellen.
In der Massentierhaltung werden die Tiere auf engstem Raum und mit größtmöglichem Reizentzug gehalten. Beispiele dafür sind Legehennen in Käfigen, die Anbindehaltung bei Milchkühen oder die Kastenstände bei Schweinen. Aufgrund des Platzmangels können die Tiere ihre artgerechte Lebensweise nicht ausleben und neigen zu Aggressivität, Ängstlichkeit, Stress und auch Kannibalismus. Diese Art der Haltung führt auch zur Ausbreitung von Krankheiten in den Ställen und zur gegenseitigen Verletzung der Tiere. Damit sich die Tiere nicht untereinander verletzen, werden ihnen Schnäbel, Krallen oder Hörner amputiert. Diese Amputationen werden meist ohne Narkose an den Tieren durchgeführt und sind sehr schmerzhaft für die Tiere.
Ein weiterer grausamer Eingriff ist zum Beispiel die Kastration männlicher Ferkel, um den als
unangenehm empfunden, Geruch von Ebern zu vermeiden. Seit dem 01.01.2021 ist zumindest die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Doch die Ferkelkastration im heutigen Sinne ist generell abzulehnen. Eine Alternative wäre unter Anderem die sogenannte Immunokastration, welche eine Art Impfung gegen den Ebergeruch darstellt. Dies wäre für die Tiere ein weniger drastischer Eingriff, wie es aktuell der Fall ist. Alternativ dazu gibt es die Ebermast, bei der weder geimpft wird, noch kastriert. Dabei kann es aber in manchen Fällen zum Ebergeruch kommen.
Auch bei den Hühnern gibt es grausame Maßnahmen der Tierquälerei. Bis Ende 2021 wird es noch erlaubt sein, männliche Küken nach dem Schlüpfen zu töten. Dies ist das sogenannte „Küken Schreddern“. Ab 2022 sollen männliche Küken noch vor der Geburt bestimmt und aussortiert werden. Diese Vorgehensweise unterscheidet nun immer noch zwischen nützlichen Tieren für den Menschen und nutzlosen. Deshalb wird auch bei dieser Praxis das Tierwohl nicht berücksichtigt. Es müssen deshalb Alternativen gefunden werden, die das Töten von bis zu 45 Millionen Küken in Deutschland pro Jahr verhindern.
Ebenfalls ist es als problematisch zu betrachten, dass Milchkühe zur Hochleistungsfähigkeit
gezüchtet werden, um so immer mehr Milch geben zu können. Vor 100 Jahren gab eine Milchkuh noch etwa 2000 Liter Milch im Jahr, heute sogar über 18000 Liter pro Jahr. Dies hat dramatische Folgen für die Gesundheit und die Lebenserwartung der Kühe. Die natürliche Lebenserwartung einer Kuh beträgt etwa 20 Jahre, in der Massentierhaltung jedoch nur bis zu vier Jahre. Die Kombination aus falscher Ernährung und häufigen Schwangerschaften sorgen bei den Milchkühen für starke Schmerzen und Krankheiten, was häufig auch zur Schlachtung der Tiere führt. Aus diesem Grund ist eine intensive Milchwirtschaft abzulehnen und die Zucht und Haltung von Milchkühen generell zu reduzieren.
Als letztes Beispiel für die negativen Aspekte der Massentierhaltung kann man die Tiertransporte nennen. Jedes Jahr werden in Deutschland und ganz Europa Millionen von Tieren stundenlang mit LKWs transportiert. Dies bedeutet für die Tiere einen enormen Stress und setzt diese Nahrungs- und Wasserentzug aus. Die unzureichenden Gesetze werden oftmals nicht einmal eingehalten. So werden beispielsweise Pause-Zeiten nicht eingehalten oder LKWs werden überladen.
Deshalb fordern wir:
- die Einführung von Bodenquoten, die je nach Tierart eine artgerechte Tierhaltung gewährleisten können.
- ein Verbot von Käfig-, Kasten- oder Anbindehaltung.
- je nach Tierart die Einführung einer Kombination aus Weide- bzw. Freilandhaltung und Stallhaltung.
- ein Verbot von Amputationen von Schnäbeln, Krallen, Hörnern, oder Ähnlichem.
- ein Verbot der aktuellen Form der Ferkelkastration und Ersetzung durch die Ebermast oder die Immunokastration.
- ein Verbot von für den Menschen gefährlichen Medikamenten, beim Einsatz an den Tieren.
- die Nutzung von Zweinutzungshühnern für die Nutztierhaltung von Hühnern, sowie das Verbot des Tötens bzw. Aussortierens männlicher Küken und/oder männlicher Hühnereier vor dem Schlüpfen.
- ein Verbot der intensiven Zucht von Milchkühen zur Hochleistungsfähigkeit sowie ein Verbot
permanenter Schwangerschaften. Zusätzlich sollen Maßnahmen gefunden werden, wie Kälber
nicht von den Mutterkühen getrennt werden müssen.
- eine Regulierung der täglichen Stundenanzahl von Tiertransporten, sowie der maximalen Anzahl, der zu transportierenden Tiere. Die artgerechte Beförderung der transportierten Tiere muss jederzeit gewährleistet werden. Vorzugsweise sollen Tiertransporte durch Transporte von Fleisch oder Sperma (für die Tierzucht) ersetzt werden.
- eine staatliche Förderung für Landwirt*innen, um diese Maßnahmen umsetzen zu können.
Diese muss genau so hoch ausfallen, dass es wirtschaftlich rentabel ist, einen Landwirtschaftsbetrieb zu führen und gleichzeitig das Tierwohl zu achten.
EU-Argrarsubeventionen sollen stärken an Qualitätsstandards geknüpft werden und nicht nur von der Flächengröße abhängen. Betriebe, die diese Tierwohlstandards missachten, sollen die Subventionen gekürzt oder gestrichen werden, um Anreize für das Einhalten der Standards zu setzen.