- Zur Digitalisierung in der Bildung gehören Infrastruktur, Endgeräte, eine angepasste Pädagogik, technisches Personal und laufende Fortbildungen.
- Digitale Endgeräte gehören in den Bereich der Lernmittelfreiheit.
- Zur Umsetzung der Digitalisierungsziele müssen Gesetze wie Lehrer:innenbildungsgesetz (LBG) und Hochschulrahmengesetz (HRG) angepasst werden.
Hintergrund. Die EU-Kommission konzipierte im Jahr 2010 die Digitale Agenda für Europa als eine der sieben Leitinitiativen der Strategie Europa 2020. U.a. werden Vorschläge für die Digitalisierung auch im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung, Jugend und Sport (zulässig nach Artikel 165 und 166) gemacht. In der Folge wurde die Aktion formuliert: Die Mitgliedsstaaten sollten bis … (unbestimmte Zeit) das elektronische Lernen in nationalen Maßnahmen zur Modernisierung des Bildungssystems zum Leitthema machen, unter anderem bezüglich der Ausbildungspläne, der Bewertung des Lernerfolgs und der beruflichen Weiterbildung von Lehrer:innen und Ausbildende.
10.1 Allgemeines und Technik
10.1.1 Gleiche Bildungschancen. Grundvoraussetzung für uns ist die Schaffung von gleichen Bildungschancen unabhängig von den finanziellen Voraussetzungen. Dies gilt als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Digitalisierung in der Bildung und auf dem Arbeitsmarkt.
Digitale Bildungsinhalte werden wir für jeden und jederzeit kostenlos und barrierefrei zugänglich machen.
10.1.2 Pädagogische Voraussetzung. Genauso ist es eine Grundvoraussetzung für jegliche Form der Digitalisierung, dass eine Pädagogik zugrunde liegt, die die Entfaltung der Persönlichkeit zum Ziel hat. Große Klassen im Gleichschritt und mit Frontalunterricht geführt sind für die Digitalisierung hinderlich. Wir führen gestuft selbst organisiertes Lernen in allen Schularten angemessen ein, wobei die Grundform die Gemeinschaftsschule ist. Jedes Kind kann sich in seinem Tempo und nach seinen Bedürfnissen digitale Unterstützung holen und sie an jenem Lernort nutzen, den es für sich ausgesucht hat.
10.1.3 Glasfaser-Ausbau. Technische Voraussetzung ist der Glasfaserausbau (garantierte 100MB für jeden Gewerbebetrieb und jeden Haushalt, insbesondere auch für Schulen zu jeder Tageszeit). Wir werden dies bis 2028 einrichten.
Dazu gehört auch die flächendeckende Ausstattung von Schulen mit WLAN und einem kontrollierten Zugang für Schüler:inne, sowie offene Druckstationen und eine sichere cloud-Lösung (on premise cloud), so dass learning analytics nach den gültigen Datenschutzrichtlinien möglich wird. Rechenzentren in Landratsämtern oder Bezirksregierungen kümmern sich mit ausreichend technischem Personal ausgestattet um Installationsarbeiten von Software und den technischen Unterhalt. Der Zugang zu den Daten muss internetbasiert erfolgen. Für den Lehrenden-Bereich sind schnelle Scanner und Poster-Plotter vor Ort erforderlich.
10.1.4 Machbarkeitsstudie. Eine SPD-geführte Staatsregierung wird eine Machbarkeitsstudie für digitale Lernmittelfreiheit (OER = Open Educational Ressources) in Auftrag geben. Schulbücher werden in absehbarer Zeit rechtlich abgesichert und digitalisiert den Schulen zur Verfügung gestellt.
10.1.5 Kein Schultrojaner. Die BayernSPD lehnt einen „Schultrojaner“ oder ähnliche Modelle entschieden ab. Schulbuchinhalte werden für alle digital und kostenfrei verfügbar gemacht.
10.1.6 Weiterbildung. Die digitale Arbeit und die mit ihrer verbundenen Bedeutung der Digitalisierung in vielen weiteren Lebenszusammenhängen machen das kontinuierliche lebensbegleitende Lernen zu einer unverzichtbaren Notwendigkeit. …Deshalb werden wir kostenfreie öffentliche bzw. staatliche Weiterbildungsangebote einrichten. Ziel muss es sein, digitale Lerninhalte für alle Lebensbereiche aufzubauen und allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos und barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Selbständige Weiterbildung muss allen zugänglich sein.
10.1.7 Landesweites ganzheitliches Konzept. Ein SPD-geführtes Kultusministerium wird ein umfassendes und ganzheitliches Konzept für die Digitalisierung erstellen. Dies kann nicht jeder einzelnen Schule aufgebürdet werden, da in den meisten Fällen die nötige Fachkompetenz für Digitaltechnik und der erforderliche Markt-Überblick fehlt. Damit Schüler:innen einen kompetenten Umgang mit diesen Medien erlernen, werden wir ein fundiertes medienpädagogisches Konzept für alle bayerischen Schulen erstellen lassen. Das Konzept muss sich insgesamt auf drei Ebenen widerspiegeln:
– in aktualisierten Lehrplänen,
– in gezielteren Lehrer:innen-Fortbildungen zu diesem Thema und
– ganz besonders im Aufbau des Lehramtsstudiums.
10.2 Primarbereich
10.2.1 Grundschule Jahrgangstufe 1-2. Digitale Angebote für Kinder bis zur Lesefähigkeit müssen sehr sorgfältig gestaltet und ausgesucht werden, damit sie für das Lernen gewinnbringend und nicht kontraproduktiv sind. Ausgewiesene Fachleute bewerten Software nach pädagogischen Kriterien und sprechen Empfehlungen für ein Zulassungsverfahren aus, wie es zurzeit bei Schulbüchern praktiziert wird. Gleichzeitig ist es erforderlich, dass Schulen Eltern bezüglich des kompetenten Umgangs ihrer Kinder mit digitalen Medien beraten. Hierfür werden besondere Lehrkräfte zu Medienberater:innen aus- und fortgebildet. Computer und Computersteuerungen sind in Geräten des Alltags so weit verbreitet, dass nur das Bewusstmachen, nicht das Ignorieren, die Lösung sein kann.
10.2.2 Grundschule Jahrgangsstufe 3-4. Lesefähige Kinder werden vorsichtig an die Nutzung von Lernprogrammen auf Tablet und Computer herangeführt. Die Medienerziehung bezieht zunehmend das Smartphone mit ein, ohne dass ein Umgang mit dem Gerät erforderlich ist. Das asynchrone Lernen wird angebahnt.
10.3 Sekundarbereich
10.3.1 Unterstufe. In der Unterstufe weiterführender Schulen werden Lernende in die kritische Nutzung von digitalen Geräten (Smartphones, Wearables, Digitale Assistenten, etc. …) eingeführt. Das asynchrone Lernen wird planmäßig in den Schulalltag eingebaut. Unterstützend muss ein Tastaturen-Schreibkurs und Kursunterricht zur Nutzung von Office-Anwendungen (Texteditoren, Tabellenkalkulation, Präsentation) eingeführt werden. Prävention i.S.v. sozialen Medien, Mobbing und Umgang mit Bildern wird zusammen mit Angeboten für Eltern planmäßig durchgeführt.
10.3.2 Mittelstufe. In der Mittelstufe weiterführender Schulen werden Lernende zur kritischen Nutzung von Software und Inhalten des WWW hingeführt. Bei Recherchen muss die Qualität der Inhalte reflektiert und bewertet werden.
10.3.3 Oberstufe. Schüler:innen gestalten zunehmend Inhalte für digitale Plattformen und zu unterschiedlichen Zwecken. Das asynchrone Lernen mit Hilfe digitaler Techniken ist der Regelfall. IT- und Netzkompetenz sind selbstverständliche Unterrichtsinhalte.
10.4 Hochschulen
10.4.1 Inverted Classrooms. An Hochschulen ist das selbständige, asynchrone Lernen im Sinn eines inverted classroom die Regel. Persönliche Kontakte sind dennoch in fortgeschrittenen Seminaren und Praktika unerlässlich. Fortgeschrittene IT– und Netzkompetenz sind selbstverständliche Lehrinhalte an Hochschulen.
10.4.2 Lernmittelfreiheit und freier Zugang. Für jede Schul- und Ausbildungsstufe gilt eine digitale Lernmittelfreiheit. Der freie Zugang zu wissenschaftlichen Texten ist gesichert.
10.4.3 Hochschulen übergreifendes Studium. Digitale Bildung ermöglicht die Kombination von Kompetenzen, die an unterschiedlichen Hochschulen erworben wurden. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen für die Anerkennung zusammengesetzter Leistungen wird geschaffen.
10.5 Berufliche Bildung
10.5.1 Berufliche Schulen. In der beruflichen Bildung arbeiten Schüler:innen mit den aktuellen digitalen Arbeitsmitteln, die sie im Berufsleben auch tatsächlich vorfinden werden. Lehrende kennen aktuelle Entwicklungen, die zu zukünftigen Änderungen in der Arbeitswelt führen werden und bereiten darauf vor.
10.5.2 Berufsbilder. Berufsbilder werden inhaltlich zur Stärkung von IT- und Netzkompetenz im Rahmen digitaler Arbeit weiterentwickelt.
10.6 Erwachsenenbildung.
Im Rahmen der Erwachsenenbildung werden Personenkreise, die von der Digitalisierung eingeholt wurden, im Rahmen von kostenlosen Kursen mitgenommen. Zu diesem Zweck wird eine öffentliche bzw. staatlichen Säule für die kontinuierliche übergreifende Weiterbildung zur Digitalisierung geschaffen. Ziel muss es sein, digitale Lerninhalte für alle Lebensbereiche aufzubauen und allen Bürger:innen zur Verfügung zu stellen. Selbständige Weiterbildung muss allen zugänglich sein.
Zudem muss jeder befähigt werden, diese Inhalte nutzen zu können.
10.7 Lehrerbildung
10.7.1 Qualifizierung von Lehrkräften. Damit Lehrkräfte mit der Lebensrealität, die bei Jugendlichen, insbesondere im Hinblick auf Kommunikation, bereits wesentlich digital geprägt ist, mithalten können, muss eine regelmäßige Weiter-Qualifizierung und Fortbildung der Lehrkräfte erfolgen. Dies muss auch eine Pädagogik des selbstorganisierten Lernens einschließen. Eine Fokussierung auf entsprechende Lehrmethoden statt reinem Frontalunterricht macht die bereits vorhandenen Erfahrungen der Schüler:innen nutzbar. Schule muss klar die Risiken und Probleme der Digitalisierung adressieren und eine kritische Auseinandersetzung fördern.
10.7.2 Praktische Kompetenzen. Lehrer:innenbildung umfasst nicht nur allgemeine Medienpädagogik, sondern vermittelt auch praktische Kompetenzen im fachlich fundierten Umgang mit allgemeiner und fachspezifischer Software sowie Kommunikations- und Lehrkompetenz über mindestens ein digitales System. Die Führung einer Lernenden-Gruppe im selbst organisierten Unterricht ist selbstverständlicher Inhalt in den Fachdidaktiken.
Pflichtveranstaltungen für alle Lehramtsstudent:innen in Bayern, wie sie im Rahmen des DigiLLab-Projektes begonnen worden sind, werden wir verstetigen.