B7 07 Inklusion und Integration

  1. Ein inklusives Bildungssystem von der frühkindlichen Bildung bis zur Erwachsenenbildung ist der Schlüssel zu Chancengleichheit und bester Bildung für alle.
  2. Inklusion kann nur in multiprofessionellen Teams geleistet werden.
  3. Das Selbstverständnis einer inklusiven Schule ist es, alle Kinder mit ihren Talenten, Fähigkeiten und Bedürfnissen wahrzunehmen und entsprechend zu fördern.
  4. Wir werden den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung gemäß der UN-BRK und des Bayerischen Unterrichts- und Erziehungsgesetzes umsetzen.

 

07.1 Inklusion ist ein Menschenrecht.

In der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 26.03.2009 in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht ist, wird die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen gefordert. Sie richtet sich gegen soziale Ausgrenzung und steht für die Inklusion aller Menschen in der Gesellschaft. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir die gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen schaffen, um allen Menschen in jeder Lebensphase gleiche Chancen für gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

 

07.2 Bildung ist ein Menschenrecht.

Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen sind Grundpfeiler einer demokratischen und humanitären Gesellschaft. Nur durch Bildung werden Menschen in die Lage versetzt ihr Potenzial zu nutzen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Bildung befähigt zu einer wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft.

Selbstbestimmung darf nicht nur auf dem Papier existieren. Menschen müssen die reale Möglichkeit haben, mit einer eigenen Stimme zu sprechen und eigene Entscheidungen zu treffen. Das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung für den Erwerb lebenspraktischer Fähigkeiten und sozialer Kompetenzen muss für alle Menschen eingelöst werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert daher auch folgerichtig ein inklusives Bildungssystem. Hier besteht in Bayern, angesichts des noch vorherrschenden selektiven Verständnisses in der Bildung, nach wie vor deutlicher Handlungsbedarf.

Ein inklusives Bildungssystem, von der frühkindlichen Bildung bis zur Erwachsenenbildung, ist der Schlüssel zu Chancengleichheit und bester Bildung für alle. Alle im Bildungssystem eingebundenen Professionen müssen den inklusiven Ansatz verfolgen und werden entsprechend qualifiziert.

Die Herausforderungen für alle Bildungseinrichtungen ist, sie so zu gestalten, dass alle Menschen, entsprechend ihren Bedürfnissen, in gleicher Weise Zugang und Förderung erhalten. Nur ein inklusives Bildungssystem ist zukunftsfähig.

 

07.3 Handlungsfelder.

  • Inklusion beginnt in der frühkindlichen Bildung. Wir werden für alle Kinder das Recht auf eine wohnortnahe individuelle Förderung einführen. Auch die räumlichen, personellen und pädagogischen Rahmenbedingungen werden wir schaffen, damit alle Einrichtungen inklusiv arbeiten können.
  • Inklusion ist eine selbstverständliche Herausforderung für alle Schulen. Um dem gerecht zu werden, erhalten alle Schulen die notwendigen personellen und fachlichen Ressourcen. Für ihre Entwicklung zu inklusiven Schulen erhalten sie umfangreiche Unterstützung und Begleitung.
  • Das Selbstverständnis einer inklusiven Schule ist es, alle Kinder mit ihren Talenten, Fähigkeiten und Bedürfnissen wahrzunehmen und entsprechend zu fördern. Dieses Selbstverständnis werden wir zur Grundlage des pädagogischen Konzeptes aller Schularten machen. In der Gemeinschaftsschule (Kapitel 06) gehört dies zum Grundkonzept.
  • Damit alle Lehrer:innen ihrer gemeinsamen Verantwortung auch gerecht werden können, werden wir den Erwerb förder- und inklusionspädagogischer Kompetenzen als wichtigen Bestandteil des bildungswissenschaftlichen Studiums aller Schularten in die Standards für die Lehrerbildung aufnehmen und entsprechende Fortbildungsangebote schaffen. Inklusion ist ein gesellschaftliches Prinzip und kann nicht an der Schultür halt machen.
  • Informations- und Beratungsangebote müssen barrierefrei zugänglich sein. Dazu gehören entsprechend gestaltete Internetangebote und Beratungsstellen, die bei Bedarf individuell angepasste Unterstützung zur Verfügung stellen können.
  • Der barrierefreie Zugang zur Hochschule umfasst nicht nur die baulichen Gegebenheiten und den Zugang zu Informationen, es bedarf auch einer erhöhten Flexibilität der Studienstruktur.
  • Ein Perspektivwechsel von der individuellen Verantwortung der Studierenden mit Beeinträchtigung zu einer institutionellen Verantwortung muss vollzogen werden.
  • Ein wichtiges Fundament für die gleichberechtigte Teilhabe junger Erwachsener am Arbeitsleben ist das Recht auf eine Stereotype überwindende qualifizierte Berufsausbildung.
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist der Schlüssel für den Zugang zur Erwerbsarbeit. Daher ist es wichtig, alle Menschen während ihrer Ausbildung ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend zu fördern und die Eingangs- und Ausgangsphasen flexibler zu gestalten.
  • Alle Bereiche der beruflichen Bildung (vorberufliche Bildung, Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung) werden wir inklusiv aus- und aufbauen und die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen.
  • Inklusive Erwachsenenbildung bedeutet barrierefreie Teilhabe am Bildungsangebot, um gemeinsam, miteinander und voneinander zu lernen.

 

07.4 Fazit.

Wir werden eine breit angelegte, gesamtgesellschaftliche Diskussion anstoßen, um einen Bewusstseinswandel herbeizuführen. Dies kann nur durch Begegnung erfolgen. Wir werden ein inklusives Bildungssystem schaffen, in dem Vielfalt als Chance gesehen und als Ressource genutzt wird.

 

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