RAG9 Ortsvereine II

Ändere §3, Abatz 2 „Bestehen in einer kreisangehörigen Gemeinde mehrere Ortsvereine, bilden sie einen Gemeindeverband/Stadtverband für die Erfüllung kommunaler Aufgaben.“ in :

„Bestehen in einer kreisangehörigen Gemeinde mehrere Ortsvereine, können sie einen Gemeindeverband/Stadtverband für die Erfüllung kommunaler Aufgaben bilden.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
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Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Ändere §3, Abatz 2 „Bestehen in einer kreisangehörigen Gemeinde mehrere Ortsvereine, bilden sie einen Gemeindeverband/Stadtverband für die Erfüllung kommunaler Aufgaben.“ in :

„Bestehen in einer kreisangehörigen Gemeinde mehrere Ortsvereine, können sie einen Gemeindeverband/Stadtverband für die Erfüllung kommunaler Aufgaben bilden.“

Beschluss-PDF: